Entscheidungsstichwort (Thema)

Erzwingbarkeit der Zustimmung zum Realsplitting

 

Leitsatz (NV)

1. Die Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zum begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die seine Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1a EStG auslöst, kann durch eine Verurteilung zur Abgabe dieser Willenserklärung nach § 894 ZPO ersetzt werden.

2. Im Falle einer Verurteilung zur Abgabe der Zustimmung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung gilt die Willenserklärung als abgegeben, sobald dem unterhaltspflichtigen Ehegatten eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt worden ist (§ 894 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

3. Um etwaige Schwierigkeiten beim Ausgleich der ihm infolge seiner Zustimmung entstehenden finanziellen Nachteile zu vermeiden, kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte im Rechtsstreit um die Abgabe der Zustimmung von dem unterhaltspflichtigen Ehegatten verlangen, daß er sich zum Ausgleich verpflichtet, erforderlichenfalls auch daß er Sicherheit leistet (vgl. BGH Urt. v. 23. 3. 1983 IVb ZR 369/81 NJW 1983, 1545).

 

Normenkette

EStG 1981 § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 1a; ZPO § 894

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 416070

BFH/NV 1989, 437

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