Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens

 

Leitsatz (NV)

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils einzulegen und in der Beschwerdeschrift zu begründen. Zulassungsgründe, die erst nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgetragen werden, darf der BFH nicht berücksichtigen. Nach Fristablauf ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe möglich.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 Sätze 1, 3

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

BFH/NV 1999, 652

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