Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des VStG; grundsätzliche Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Allein mit den Behauptungen, das VStG dürfe ab 1. Januar 1997 von den Finanzgerichten nicht mehr zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden (siehe hierzu BFH-Urteil v. 30. 7. 1997 II R 9/95, BStBl II 1997, 635) und durch die 1992 erfolgten Änderungen des VStG trete eine vom BVerfG bisher nicht berücksichtigte konfiskatorische Wirkung der Vermögensteuer ein, wird eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht schlüssig dargetan.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; VStG § 10

 

Fundstellen

Haufe-Index 67042

BFH/NV 1998, 893

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