Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschwerde muß schriftlich eingelegt werden
Leitsatz (NV)
Die Beschwerde muß schriftlich, d. h. mit der handschriftlich angebrachten Unterschrift (nicht Maschinenschrift) versehen, beim FG eingelegt werden.
Normenkette
Fundstellen
BFH/NV 1990, 39 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen