Rz. 64

Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG):

  • die Aufgabe eines Gewerbebetriebs,
  • die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und
  • die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.

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