Due Diligence Kosten sind Kosten im Zusammenhang mit Risikobeurteilungen im Rahmen von Unternehmenserwerben. Sie stellen grundsätzliche Anschaffungsnebenkosten bei Beteiligungserwerben dar.[1] Vergebliche Due-Diligence Aufwendungen, d. h. bei endgültig gescheitertem Erwerb, stellen hingegen abzugsfähige Betriebsausgaben dar.[2]
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