Stammdaten von Geschäftsfreunden, Grund- und Systemeinstellungen oder sonstige Parameter (z. B. Umsatzsteuerschlüssel) dürfen bei Änderung nicht einfach überschrieben werden, sondern es muss eine Änderungshistorie geführt werden.[1] So kann immer festgestellt werden, ab wann z. B eine Umsatzsteueridentifikationsnummer gültig war.

[1] BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, Rn. 111.

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