Aufwendungen für Arztkleidung sind nur dann zum Werbungskostenabzug zuzulassen, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke wegen ihres rein funktionalen Charakters als ausgeschlossen erscheint. Danach gehören z. B. die Kosten für den weißen Arztkittel und die weiße Arztjacke zu den abziehbaren Aufwendungen. Entsprechendes dürfte für weiße Arzthosen gelten, jedenfalls wenn sie erhöhten hygienischen Ansprüchen genügen müssen. Dagegen gehören weiße Hemden (T-Shirts), weiße Arztschuhe und Socken nicht zu der typischen Berufskleidung eines Arztes.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge