Richtlinien (EStR, LStR), Erlasse und Verfügungen enthalten zahlreiche berufsgruppenunabhängige Werbungskosten-Pauschbeträge, und zwar insbesondere für:

  • Umzugskosten[1];
  • Auslands-Reisekosten[2];
  • Fehlgeldentschädigungen, soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen.[3]

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