Eine Körperschaft, die eine verdeckte Gewinnausschüttung vornimmt, kann die Steuer des Gesellschafters nicht im Wege der Pauschalierung nach § 37b EStG übernehmen. Die Pauschalierung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Leistende eine betrieblich veranlasste Zuwendung erbringt, die daher als Betriebsausgabe abziehbar ist. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist definitionsgemäß nicht betrieblich, sondern gesellschaftsrechtlich veranlasst. Eine Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b EStG besteht daher nicht.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge