Steuerrechtliche Besonderheiten für den Jahresabschluss, die aus dem Wesen der AG als Kapitalgesellschaft resultieren, sind nicht ersichtlich. Insbesondere gibt es anders als bei Personengesellschaften keine Ergänzungs- und Sonderbilanzen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist allein auf die allgemeinen Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu achten. Diese Unterschiede haben allerdings in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und sind deshalb unbedingt bei der Erstellung eines Jahresabschlusses zu beachten.

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