Tz. 38

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Der ursprüngliche IFRS 13 war erstmalig für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2013 anzuwenden. Eine vorherige Anwendung war indes erlaubt (IFRS 13.C1). Die durch den Annual Improvement Cycle 2011–2013 (vgl. Tz. 2b) eingeführte Änderung an IFRS 13.52 war ab dem 1. Juli 2014 anzuwenden (IFRS 13.C4). Änderungen durch die Einführung von IFRS 9 (IFRS 13.52) bzw. IFRS 16 (IFRS 13.6) sind erst bei erstmaliger Anwendung der jeweiligen Standards einschlägig (IFRS 13.C5f.).

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