Tz. 11

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Da im Rahmen einiger Vorschriften Bilanzierungsrichtlinien und Bewertungsprozesse anzugeben bzw. zu beschreiben sind (zB vgl. Tz. 147, 162f., 171), erfordert dies, dass im Unternehmen entsprechende Dokumentationen erstellt werden.

 

Tz. 12

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Folgende Sachverhalte erfordern ggf. zusätzliche Bilanzierungsrichtlinien im Unternehmen:

  • Bei der Bewertung von auf Nettobasis gesteuerten Portfolios sind entsprechende Bilanzierungsvorgaben erforderlich, die eine konsistente Behandlung von Markt- und Kreditrisiken sowie die stetige Anwendung über Geschäftsjahre hinweg gewährleisten sollen (hierzu vgl. Tz. 147; zur Bewertung von auf Nettobasis gesteuerten Portfolios vgl. Tz. 144–151).
  • Im Rahmen der Anhangvorschriften ist das Unternehmen verpflichtet, die Richtlinien anzugeben, gemäß deren bestimmt wird, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel einer Fair-Value-Bewertung zwischen zwei Hierarchieebenen erfasst werden soll (hierzu vgl. Tz. 162f.).
 

Tz. 13

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Darüber hinaus sieht IFRS 13 umfangreiche Anhangvorschriften vor, die ggf. bereits während des Geschäftsjahres eine entsprechende Dokumentation erfordern können. Hierzu gehören zB die folgenden Vorschriften:

  • Für einmalige oder seltene Fair-Value-Bewertungen ist anzugeben, warum der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde (vgl. Tz. 160). Sofern die Bewertung auf einem Ereignis innerhalb der Berichtsperiode beruht, könnte eine Dokumentation des Sachverhalts hilfreich sein, um die erforderlichen Informationen im IFRS-Abschluss angeben zu können. Dies könnte bspw. relevant sein, wenn Vermögenswerte nach IFRS 5 während der Berichtsperiode als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.
  • Falls Wechsel zwischen zwei Hierarchiestufen bei wiederkehrenden Fair-Value-Bewertungen vorkommen, so sind diese Wechsel zu begründen (vgl. Tz. 162). Sofern die Bilanzierungsrichtlinien einen Wechsel bereits zum Zeitpunkt des begründenden Ereignisses, also ggf. innerhalb der Berichtsperiode, vorsehen, ist die Dokumentation ebenfalls von besonderer Bedeutung.
  • Bei auf der dritten Ebene der Inputparameterhierarchie einzuordnenden Fair-Value-Bewertungen sind die Bewertungsprozesse zu beschreiben. In diesem Zusammenhang ist bspw. anzugeben, wie ein Unternehmen über seine Bewertungsrichtlinien und -abläufe entscheidet (ausführlich dazu vgl. Tz. 171). Hier empfiehlt sich bereits eine frühzeitige Dokumentation.

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