Tz. 12

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Weltgemeinschaft hat sich durch das Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 verpflichtet, die Erderwärmung im 21. Jahrhundert auf weniger als 2°C, nach Möglichkeit weniger als 1,5°C, zu begrenzen und zu diesem Zweck den weltweiten CO2-Ausstoß bis 2050 um 80–95 % zu verringern (weitgehende Dekarbonisierung der Weltwirtschaft).

 

Tz. 13

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Erreichung dieser Klimaziele (aber auch weiterer Nachhaltigkeitsziele) wird auf EU-Ebene durch den European Green Deal und den EU Financing Sustainable Growth Action Plan intensiv verfolgt: Im Jahr 2050 soll Europa klimaneutral sein. Eine zentrale Maßnahme ist, Finanzströme in ökologisch nachhaltige Aktivitäten umzuleiten. Vor allem hierdurch hat die Kapitalmarktrelevanz des Themas Nachhaltigkeit massiv an Bedeutung gewonnen.

 

Tz. 14

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Der positive Zusammenhang zwischen ESG-Performance und wirtschaftlicher Lage wurde in zahlreichen empirischen Studien nachgewiesen: Eine Meta-Studie von rund 2250 empirischen Studien kam zu dem Ergebnis, dass rund 90 % der Studien einen nicht negativen Zusammenhang von ESG- und finanzieller Performance nachwiesen. In der Mehrzahl dieser Studien wurde ein positiver Zusammenhang nachgewiesen (vgl. Friede/Busch/Bassen, Journal of Sustainable Finance & Investment, p. 210–233). Nach einer weiteren Meta-Studie wurde in 43 von 49 Studien (86 %) ein solcher positiver Zusammenhang nachgewiesen (Vgl. Clark/Feiner/Viehs, 2014).

 

Tz. 15

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Investoren erwarten von Unternehmen nicht die Maximierung der Nachhaltigkeitsleistung, sondern die Optimierung des Chancen- und Risikenportfolios. Nachhaltigkeit ist im Kern Chancen- und Risikomanagement. So ergeben sich aus einer nachhaltigen Entwicklung die folgenden Chancen (in Anlehnung an TCFD, 2017, S. 5–8):

  • neue Produkte, Dienstleistungen und Märkte,
  • Ressourceneffizienz,
  • Zugang zu sicheren, günstigen Energiequellen sowie
  • eine insgesamt verbesserte Resilienz gegen externe Entwicklungen.
 

Tz. 16

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Gleichzeitig können die folgenden Risiken vermindert werden (in Anlehnung an TCFD, 2017, S. 5–8):

  • Ereignisrisiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber gravierenden negativen Folgen ("Long Tail Risks"), zB die Reaktorkatastrophe in Fukushima;
  • Regulierungsrisiken, wenn durch regulatorische Eingriffe die Nutzungsdauer von Vermögenswerten erheblich verkürzt wird und diese nicht mehr genutzt werden dürfen, obwohl die Nutzung technisch noch möglich wäre ("Stranded Assets"), zB Ausstiege aus Kern- und Kohleenergie und die damit verbundenen Auswirkungen auf Energieversorger;
  • Klagerisiken, zB bei der US-Tabakindustrie;
  • Reputationsrisiken, zB in Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette;
  • Marktrisiken/Technologische Risiken: Ablösung bestehender Geschäftsmodelle, wenn neue Produkte marktgängig werden, zB die mögliche Ablösung des Verbrennungsmotors durch alternative Antriebstechnologien.
 

Tz. 17

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Solche strategischen Chancen und Risiken sind insbesondere für institutionelle Investoren relevant, die lange Anlagehorizonte verfolgen. Eine so verstandene Verfolgung von ESG bedeutet daher nicht eine Abkehr vom Shareholder-Value-Konzept. Im Gegenteil: Sie dient der Sicherung des nachhaltigen Unternehmensbestands und der dauerhaften Rentabilität bzw. nachhaltigen Wertschöpfung im Sinne der Aktionäre (vgl. Schmidt/Strenger, NZG 2019, S. 483). Hierfür benötigen Investoren relevante, verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeits-Informationen, die einen Rückschluss auf die künftige Unternehmensentwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erlauben.

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