I. Vorteile

 

Tz. 112

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Generell schaffen die IFRS in einer Gesamtbetrachtung im Vergleich zu intransparenteren nationalen Normen zB in Deutschland (HGB), Frankreich oder anderen südeuropäischen Ländern durch die erweiterten Informationspflichten deutlich mehr Transparenz und eine höhere Vergleichbarkeit. Durch die erweiterten Offenlegungs- und Berichtspflichten (zB Leasing-Bilanzierung, Fertigungsaufträge, bei Pensionen Angaben zum Zins, Dienstalter, Trend der Gehaltssteigerungen) müssen bestimmte Sachverhalte auch quantifiziert werden, was den Finanzanalysten ein erweitertes Informationsbündel bereitstellt. Dies hilft im Rahmen der Datenaufbereitung die Analysequalität zu verbessern. Früher musste häufig mit eigenen Schätzungen gearbeitet werden.

 

Tz. 113

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Grundsätzlich orientieren sich die IFRS näher an Zeitwerten, so dass es weniger stille Reserven im Vermögen gibt und Verpflichtungen zB bei zukünftigen Pensionslasten realistischer abgebildet werden. Zudem sind viele Bilanzierungswahlrechte (zB goodwill accounting) eingeschränkt worden. Dies führt idR zu einer höheren Aussagekraft und zu einer besseren nationalen wie internationalen Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander. Gleichzeitig erhöhen aber die neuen IFRS-Normen sowohl im Auf- wie im Abschwung die Volatilität sowie die Schwankungsintensität des Ausweises der Unternehmensergebnisse in maßgeblicher Weise, was die Gefahr der fehlerhaften Trendfortschreibung von Extremwerten birgt.

 

Tz. 114

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Als großer Vorteil erhöhter Transparenz ist die Pflicht zur Segmentberichterstattung anzusehen. Sie ermöglicht Analysen und Kennzahlenberechnungen hinsichtlich Ertrags- und Finanzkraft der einzelnen Unternehmensbereiche. Allerdings haben die Unternehmen hier nach wie vor einen Gestaltungsspielraum. In der Praxis ist auch eine Art "künstliche" Zusammenfassung von Aktivitäten zu beobachten. Idealerweise würden die Segmente die eigentlichen strategischen Geschäftseinheiten abbilden, die das operative Geschäft beschreiben.

II. Nachteile

 

Tz. 115

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Wie oben bereits ausgeführt, stellen die IFRS dem Abschlussleser im Vergleich zu nationalen Rechnungswerken mehr Informationen zur Verfügung. Doch genau bei diesem Vorteil setzen auch mehrere Nachteile an. Allgemein besteht ein Nachteil darin, dass im Hinblick auf verschiedene Sachverhalte diejenigen Parameter, welche zur Prognose eben dieser Sachverhalte notwendig sind, nur teilweise angegeben werden (zB Fremdwährungsabsicherung). Häufig werden hier qualitative Angaben gemacht, quantitative Informationen fehlen jedoch weitestgehend. Gerade im Hinblick auf den Nutzen von Sensitivitätsanalysen beim Erstellen von Gewinn- und Zahlungsstromprognosen ist dies allerdings ein erhebliches Defizit.

 

Tz. 116

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

In den Bereichen Pensionen, Risikoberichterstattung, Finanz- und Währungssicherung sowie den latenten Steuern ist in der Summe betrachtet ein gewisser information overload zu konstatieren, was die Fokussierung auf die nachhaltigen operativen Werttreiber einer Unternehmung zT überdecken oder verwässern kann. Eine Ausweitung der Berichterstattungspflichten führt beim Bilanzlesen zu erheblich steigenden Auswertungskosten. Dieser overload führt zudem dazu, dass die bereitgestellten Informationen oftmals nicht in einem angemessenen Zeitrahmen erfasst und ausgewertet werden können, oder es fehlen gar relevante Daten, um ein Gesamtbild zu erstellen. Dieses allgemeine Problem der IFRS wurde vom Standardsetzer zwar erkannt und durch die Disclosure Initiative adressiert (vgl. Tz. 18bg). Der Erfolg dieser Initiative ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht abschließend zu beurteilen. Es bleibt abzuwarten, wie die Zielsetzung dieses Projektes mit den bevorstehenden, weitreichenden Neuerungen des IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 vereinbar ist. Die neuen Standards implizieren allesamt eine starke Ausweitung der jeweiligen Angabepflichten. Es bleibt zu dem abzuwarten, inwiefern die technische Umsetzung der IFRS-Taxonomy gelingt und für die Adressaten eine wirkliche Unterstützung sein kann.

 

Tz. 117

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Ein markanter Schwachpunkt der aktuellen Berichterstattung liegt ua. auch darin, dass vielfach keine klaren Aussagen zu erwarteten zukünftigen Entwicklungen der wichtigen Werttreiber abgegeben bzw. vom Gesetzgeber gefordert werden oder bereits feststehende absehbare Veränderungen (zB Patentabläufe bei Pharmafirmen oder Vertragsveränderungen) einiger wesentlicher wirtschaftlicher Parameter nicht genannt werden. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit des IFRS Practice Statement Management Commentary und die Möglichkeit zur individuellen Ausgestaltung eines Management Commentary in den IFRS helfen Analysten in diesem Zusammenhang nur bedingt bzw. nur in Abhängigkeit nationaler Rechnungslegungsnormen, entscheidungsnützliche Informationen generieren zu können. Zwar wird bei der Erstellung der Managementberichterstattung ein prinzipienorientierter Ans...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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