Tz. 180
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Die nachfolgenden Abschnitte weisen keine wesentlichen Abweichungen zu den herkömmlichen IFRS auf. Folglich ergeben sich in diesen Bereichen keine Erleichterungen für KMU.
- Abschnitt 4 Bilanz,
- Abschnitt 5 Gewinn- und Verlustrechnung,
- Abschnitt 7 Kapitalflussrechnungen,
- Abschnitt 8 Anhang,
- Abschnitt 10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehler,
- Abschnitt 13 Vorräte,
- Abschnitt 20 Leasing,
- Abschnitt 21 Rückstellungen und Eventualposten,
- Abschnitt 23 Erträge,
- Abschnitt 31 Hochinflation,
- Abschnitt 32 Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode,
- Abschnitt 33 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Im Rahmen der Änderungen 2015 wurden keine Anpassungen vorgenommen, um beispielsweise die Vorschriften der Erlösrealisierung an IFRS 15 anzupassen. Da IFRS 15 erst zum 01.01.2018 in Kraft tritt, ist es denkbar, dass der IFRS für KMU erst später an die neuen Regelungen angepasst wird. Der neue Standard zur Leasingbilanzierung, IFRS 16, war zum Zeitpunkt der Änderungen noch nicht verabschiedet. Auch hier sind künftig Anpassungen des IFRS für KMU denkbar.
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