Tz. 59

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Das Rahmenkonzept stellt den theoretischen Unterbau der Rechnungslegung nach IFRS dar (vgl. Bürge/Ohlund, Schw. Treuh. 1993, S. 166; Göbel, DB 1994, S. 2457; Achleitner, 1995, S. 344). In ihm werden die Ziele der Rechnungslegung, qualitative Anforderungen sowie Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und Gewinnrealisierung in allgemeiner Form dargestellt. Es regelt im Gegensatz zu Standards und Interpretationen keine Einzelfragen zur Rechnungslegung und hat daher nicht den gleichen Status wie diese. In Überschneidungsfällen tritt das Rahmenkonzept gegenüber den Standards und Interpretationen zurück (vgl. CF SP1.2 sowie Wollmert/Achleitner, WPg 1997, S. 210). Folgerichtig kommen die im Rahmenkonzept enthaltenen Definitionen, Ansatz- und Bewertungskriterien für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen für die Entwicklung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode erst dann zur Anwendung, wenn diese (auch nicht im Wege der Analogie, vgl. Tz. 57f.) aus bestehenden Standards und Interpretationen nicht abgeleitet werden kann. Sofern eine Ableitung aus Standards und Interpretationen nicht möglich ist, hat das Management im Rahmen seiner Entscheidungsfindung zwingend eine Analyse der Regelungen des Rahmenkonzeptes vorzunehmen (shall refer to), bevor es ggf. anderweitige Quellen (Verlautbarungen anderer Standardsetter, Fachliteratur, Branchenpraxis) heranzieht.

Für Unternehmen, die Abschlüsse auf gesetzlicher Basis (vgl. Tz. 51) erstellen, ist zu beachten, dass das Rahmenkonzept bewusst nicht im Rahmen des Komitologieverfahrens in geltendes EU-Recht übernommen wurde. Dennoch soll es auch in diesen Abschlüssen nach dem Willen der Europäischen Kommission eine "Grundlage für die Urteilsbildung bei der Lösung von Rechnungslegungsproblemen bilden" (vgl. hierzu im Einzelnen Schön, BB 2004, S. 766).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge