Tz. 92

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Als Transaktionskosten bezeichnet der IASB inkrementelle Kosten, die einem Kauf, einer Emission oder einem Verkauf eines Finanzinstruments unmittelbar zurechenbar sind. Als inkrementell gelten Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Geschäftsvorfall nicht aufgetreten wäre. Zu diesen gehören an Vermittler, Berater, Broker und Händler gezahlte Gebühren oder Provisionen, an Aufsichtsbehörden oder Wertpapierbörsen entrichtete Abgaben sowie Transfersteuern und Zölle. Dagegen gehören Auf- und Abgelder, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten nicht zu den Transaktionskosten (vgl. IFRS 9 Appendix A iVm. B5.4.8).

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