Tz. 15

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Im Rahmen der konkreten Bilanzierungsfähigkeit fordert F.89 (1989) für Vermögenswerte, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss wahrscheinlich sein muss. Grundsätzlich kann erwartet werden, dass ein Unternehmen nur dann Vorräte produziert oder erwirbt, wenn es mit diesen mindestens einen Erlös in Höhe der angefallenen Kosten erwirtschaften kann bzw. dies erwartet. Bricht aber zB überraschend einer der wichtigsten Abnehmer weg, können die künftigen Erlöse der Vorräte unterhalb deren Kosten sinken.  F.89 (1989) fordert hierbei die erwartete Minderung als Aufwand zu berücksichtigen. IAS 2 konkretisiert das Erfordernis durch die zwingende Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert, sofern dieser unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinkt (vgl. Tz. 91ff.). Vorräte, die gemäß den Vorschriften des IAS 2 bilanziert werden, erfüllen daher die konzeptionelle Forderung des Frameworks nach einem wahrscheinlichen wirtschaftlichen Nutzenzufluss. Abschließend ist für die Erfassung eines Vermögenswertes des Vorratsvermögens noch die zuverlässige Bestimmung seiner Anschaffungs- und Herstellungskosten notwendig. Da IAS 2 insbesondere Bewertungsvorschriften bereitstellt, ist von einer zuverlässigen Bewertung iSd. Framework (1989) grundsätzlich auszugehen.

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