Tz. 94

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Opex werden für Unternehmen regelmäßig nicht steuerungsrelevant und für Investoren nicht entscheidungsrelevant sein. Das bedeutet aber nicht, dass die KPI automatisch "unwesentlich" iSv. "nicht berichtspflichtig" wäre: Beispielsweise können auch bei (anlagen-intensiven) Unternehmen, bei denen vor allem Capex eine relevante Größe ist, umfangreiche Kosten für die Instandhaltung der Taxonomie-konformen Vermögenswerte anfallen.

 

Tz. 95

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die mit dem expliziten Wesentlichkeitsvorbehalt verbundenen Erleichterungen sind ohnehin fraglich, da zumindest der Nenner zwingend zu ermitteln wäre.

 

Tz. 96

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Ermittlung der einzelnen Opex-Bestandteile wiederum unterliegt sehr wohl einem Wesentlichkeitsvorbehalt, sodass nicht jedem insignifikanten Posten nachzugehen ist (vgl. hierzu Tz. 100ff.).

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