Tz. 370

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

IFRS 10.25 (b) fordert, dass Beteiligungen an Unternehmen ab dem Zeitpunkt, an dem sie aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden und nicht als assoziiertes Unternehmen oder als Gemeinschaftsunternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 in den Konzernabschluss einbezogen werden, im Konzernabschluss als Finanzinstrument nach IFRS 9 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 224) zu bilanzieren sind. Ein Tochterunternehmen scheidet aus dem Konsolidierungskreis aus, sobald das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Ist das Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis durch die teilweise Veräußerung der Beteiligung an dem Tochterunternehmen begründet, sind die Vermögenswerte und Schulden des abgehenden Tochterunternehmens analog zur Regelung bei Vollabgang des Tochterunternehmens, erfolgswirksam zu endkonsolidieren (vgl. Tz. 330 ff.).

 

Tz. 371

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Der beizulegende Zeitwert der verbleibenden Anteile zum Zeitpunkt, an dem das Mutterunternehmen den Anspruch auf Beherrschung verliert, ist als beizulegender Zeitwert des Finanzinstruments zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung zu verwenden und bei der Ermittlung des Endkonsolidierungserfolgs zu berücksichtigen (IFRS 10.25 (b)), dh., die Übergangskonsolidierung ist erfolgswirksam.

 

Tz. 372

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

 

Beispiel zur Ermittlung des Ergebnisses aus dem Verlust der Beherrschung:

Ein Mutterunternehmen veräußert 90 % der Anteile an einem Tochterunternehmen, an dem es zuvor 100 % der Anteile gehalten hat. Die verbleibenden Anteile werden als zum Zeitwert erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente gehalten. Für das Tochterunternehmen wurden zuvor keine Beträge erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und das Reinvermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung, der den Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts darstellt, beträgt 500 GE. Der Veräußerungserlös beträgt 800 GE, der beizulegende Zeitwert der verbleibenden Beteiligung beträgt annahmegemäß 85 GE. Es ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Tz. 373

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Die im Konzernabschluss berücksichtigten Werte aus den Abgang des Tochterunternehmen weichen (regelmäßig) von den Werten im Einzelabschluss ab (zur Bilanzierung im separaten IFRS-Einzelabschluss vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS ).

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