Tz. 18
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) soll der Leser eines Zwischenberichts während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können: über die Vermögenslage, die Finanzstruktur – explizit wurden im Exposure Draft E 57 "Interim Financial Reporting" die Zahlungsfähigkeit und die Liquidität genannt (ED E 57.8) – sowie die Fähigkeit des Unternehmens, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.8).
Tz. 19
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
IAS 34 enthält keine expliziten Regelungen, welche Posten in einer verkürzten Bilanz aufzuführen sind. IAS 34.10 besagt lediglich, dass in einer verkürzten Bilanz mindestens die Überschriften (headings) und die Zwischensummen (subtotals) aufzuführen sind, die in der Bilanz des letzten Abschlusses eines Geschäftsjahres enthalten waren. Einzelne Bilanzposten der Bilanz des letzten Abschlusses müssen nicht ausgewiesen werden. IAS 34.12 weist zur Bestimmung der auszuweisenden Überschriften und Zwischensummen auf die Regelungen des IAS 1 sowie die Anwendungsleitlinien in IAS 1 hin. In IAS 1.54 werden die Posten aufgeführt, die mindestens in einer Bilanz eines IFRS-konformen Abschlusses auszuweisen sind.
Allerdings wird in IAS 1.54 in diesem Zusammenhang von Posten (items) gesprochen, während in IAS 34.10 von Überschriften (headings) und Zwischensummen (subtotals) die Rede ist. Unseres Erachtens ist lediglich von einer sprachlichen Ungenauigkeit auszugehen, da einzelne hier aufgeführte Posten, wie Rückstellungen (IAS 1.54 (l)), auch als Überschrift bzw. Zwischensumme einzelner Rückstellungsarten interpretiert werden können.
Tz. 20
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Das Mindestgliederungsschema für die Bilanz in IAS 1.54 sollte auch dem Zwischenbericht zugrunde gelegt werden. Eine Gliederung der Bilanz lediglich in langfristiges und kurzfristiges Vermögen sowie in kurzfristige und langfristige Schulden ist uE unzulässig. Im Einzelnen sind gem. IAS 1.54 mindestens die in Abbildung 1 genannten Posten in einer Zwischenbilanz aufzuführen.
Assets | Aktiva |
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Equity and Liabilities | Passiva |
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