Tz. 16

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Ein IFRS-Erstanwender (erstmaliger IFRS-Anwender) ist ein Unternehmen, das seinen ersten IFRS-Abschluss, unabhängig davon, ob dies ein Konzern- oder ein Einzelabschluss ist, veröffentlicht (IFRS 1 Anhang A).

Ein Unternehmen, das einen gesetzlichen IFRS-Abschluss nach § 315e HGB bzw. § 325 Abs. 2a und 2b HGB erstellt, hat die von der EU im Endorsementverfahren übernommenen IFRS anzuwenden. Ein solches Unternehmen gilt nach Auffassung der EU und des deutschen Gesetzgebers als IFRS-Erstanwender im Sinne des IFRS 1, wenn es erstmals die von der EU übernommenen IFRS anwendet, auch wenn diese von den vom IASB verabschiedeten IFRS abweichen sollten.

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