Tz. 81

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Level-2-Inputparameter sind am Markt direkt oder indirekt beobachtbare Parameter, die nicht der ersten Ebene zugeordnet werden (IFRS 13.81) und somit nicht gänzlich ohne Anpassung in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes des Bewertungsobjektes einbezogen werden können. Inputfaktoren der zweiten Stufe sind erst dann zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes heranzuziehen, falls keine entsprechenden Level-1-Inputfaktoren verfügbar sind (vgl. Wiley, Interpretation and Application of IFRS Standards 2017, S. 765). Sofern der Vermögenswert oder die Schuld eine festgelegte (vertragliche) Laufzeit hat, so ist der entsprechende Inputparameter nur dann zu nutzen, wenn dieser für so gut wie die gesamte Laufzeit beobachtbar ist (IFRS 13.82). Folglich ist ein auf einen längeren Zeitraum bezogener Inputparameter nicht mehr als Level-2-Einflussgröße anzusehen, wenn dieser aus mehreren kurzfristig ausgerichteten Informationen abgeleitet wird (vgl. EY, International GAAP 2018, S. 1021).

Innerhalb der Level-2-Inputs werden verschiedene Arten von Inputparametern unterschieden. So zählen hierzu gemäß IFRS 13.82 (a) Marktwerte für ähnliche Vermögenswerte und Schulden an aktiven Märkten. Der Unterschied zu einem Level-1-Inputparameter besteht darin, dass die Vermögenswerte bzw. die Schuld auf der zweiten Stufe der Fair-Value-Hierarchie nicht identisch, sondern lediglich ähnlich sind. IFRS 13.82 (b) verweist zudem auf Marktwerte für gleiche oder ähnliche Vermögenswerte und Schulden an inaktiven Märkten (vgl. Tz. 74–76). Über Marktwerte hinausgehende beobachtbare Inputparameter sind gemäß IFRS 13.82 (c) bspw. Zinssätze und Zinsstrukturkurven, die in allgemein üblichen Intervallen veröffentlicht werden, implizite Volatilitäten und Kreditrisikoaufschläge (Credit Spreads). Zudem sind gemäß IFRS 13.82 (d) auch marktgestützte Eingangsparameter (market-corroborated inputs) der zweiten Ebene zugehörig. Diese werden aus beobachtbaren Marktdaten etwa mit Hilfe von Korrelationsanalysen oder Regressionen abgeleitet oder durch diese validiert (vgl. IFRS 13, Appendix A). Hierbei sind auch indirekt beobachtbare Einflussgrößen als glaubwürdigere Bewertungsbasis anzusehen, als dies regelmäßig bei Level-3-Inputfaktoren der Fall sein dürfte. Dies ist damit zu begründen, dass Level-3-Inputparameter nicht am Markt beobachtet werden können und somit durch ein größeres Maß an Subjektivität geprägt sind (vgl. Hitz/Zachow, WPg 2011, S. 969).

Ob auch Branchenstudien bzw. veröffentlichte Einschätzungen von Analysten als Level-2-Inputfaktoren klassifiziert werden können, ist in IFRS 13 nicht explizit geregelt (vgl. hierzu Wieland-Blöse/André, in: Internationales Bilanzrecht, IFRS 13, Tz. 295; kritisch zur Berücksichtigung von Analystenschätzungen vgl. Lüdenbach, PiR 2018, S. 276). Diese Art von Inputparametern sind nicht direkt an einem aktiven Markt zu beobachten, sodass eine Einordnung in der ersten Ebene der Inputparameterhierarchie nicht in Frage kommt. Zugleich handelt es sich ebenfalls nicht um unternehmensinterne Einschätzungen, welche grundsätzlich in die dritte Hierarchieebene einzuordnen sind (vgl. Tz. 87). Um keine Berichtspflichten infolge gesteigerter Anhangangaben bei nachrangigen Hierarchieebenen zu verletzten, ist zu empfehlen, von einer Klassifikation als Level-3-Inputparameter auszugehen (vgl. Wieland-Blöse/André, in: Internationales Bilanzrecht, IFRS 13, Tz. 295). Eindeutig Stellung bezogen zu dieser Frage hat unterdessen jedoch das IDW im Zuge des IDW RS HFA 47. Hiernach sind Analystenschätzungen und Branchenstudien nicht der zweiten Hierarchieebene zuzuordnen, da hierunter ausschließlich am Markt beobachtbare Daten zu subsumieren sind (vgl. IDW RS HFA 47, Tz. 85).

 

Tz. 82

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die verschiedenen Inputs der zweiten Ebene sind nicht weiter hierarchisiert, wenngleich sich durch die Forderung weitestgehend auf am Markt beobachtbare Inputparameter zurückzugreifen, indirekt eine Präferenz für beobachtbare (ähnliche) Marktwerte ergibt (vgl. auch Lüdenbach/Freiberg, KoR 2006, S. 441). Dies führt mithin dazu, dass auch in vielen Fällen der Market Approach dem Income und dem Cost Approach überlegen sein dürfte, wenngleich der IASB keine explizite Verfahrenshierarchie vorsieht (vgl. hierzu beispielhaft für Renditeimmobilien gemäß IAS 40 Köhling, 2011, S. 31–35). Durch den strikten Marktbezug für Level-2-Inputfaktoren sind diese im Vergleich mit der dritten Ebene der Einflussgrößen durch eine höhere Objektivierung und tendenziell einen höheren Grad an Glaubwürdigkeit und Nachprüfbarkeit gekennzeichnet (vgl. ähnlich IFRS 13.BC171).

 

Tz. 83

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die im Rahmen der zweiten Ebene ermittelten Inputparameter sind jeweils an die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden anzupassen. Hierbei sind etwa der Zustand und die Lage des Vermögenswertes (zB bei Immobilien), das Ausmaß der Ähnlichkeit zwischen dem Bewertungsobjekt und dem Vergleichsobjekt (auch bspw. hinsichtlich der Unterschie...

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