Tz. 14
Stand: EL 49 – ET: 02/2023
Fehler aus früheren Perioden sind fehlende oder fehlerhafte Angaben in den Abschlüssen eines Unternehmens für eine oder mehrere Perioden, die sich aus einer Nicht- oder Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen ergeben haben, die
(1) | zu dem Zeitpunkt, an dem die Abschlüsse für die entsprechenden Perioden zur Veröffentlichung genehmigt wurden, zur Verfügung standen, und |
(2) | bezüglich derer die berechtigte Erwartung besteht, dass diese hätten eingeholt und bei der Aufstellung und Darstellung der entsprechenden Abschlüsse berücksichtigt werden können. |
Fehler dieser Art beinhalten Auswirkungen von Rechenfehlern, sonstige Flüchtigkeitsfehler, Fehler bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Fehlinterpretationen von Sachverhalten sowie Betrugsfällen. Im Einzelnen vgl. hierzu Tz. 29ff.
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