Tz. 14

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Fehler aus früheren Perioden sind fehlende oder fehlerhafte Angaben in den Abschlüssen eines Unternehmens für eine oder mehrere Perioden, die sich aus einer Nicht- oder Fehlanwendung von zuverlässigen Informationen ergeben haben, die

(1) zu dem Zeitpunkt, an dem die Abschlüsse für die entsprechenden Perioden zur Veröffentlichung genehmigt wurden, zur Verfügung standen, und
(2) bezüglich derer die berechtigte Erwartung besteht, dass diese hätten eingeholt und bei der Aufstellung und Darstellung der entsprechenden Abschlüsse berücksichtigt werden können.

Fehler dieser Art beinhalten Auswirkungen von Rechenfehlern, sonstige Flüchtigkeitsfehler, Fehler bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Fehlinterpretationen von Sachverhalten sowie Betrugsfällen. Im Einzelnen vgl. hierzu Tz. 29ff.

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