Tz. 28

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Es handelt sich um solche Bedingungen, bei denen die Unverfallbarkeit des Anspruchs (vgl. Tz. 42) von der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit abhängt. Derartige Bedingungen können entweder ausdrücklich vereinbart sein oder sich nur implizit aus der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung ergeben. Von den Dienstbedingungen sind Leistungsbedingungen (vgl. Tz. 32) zu unterscheiden. Dienst- und Leistungsbedingungen werden zusammen als "Ausübungsbedingungen" (vgl. Tz. 45) bezeichnet.

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