Tz. 108

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

Aktivische latente Steuerpositionen sind nicht nur dem Grunde nach zu jedem Bilanzstichtag auf ihre Existenzberechtigung und auf die Notwendigkeit einer Nachaktivierung hin zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Bewertung regelmäßig einer Revision zu unterziehen (IAS 12.56). Dies gilt sowohl hinsichtlich möglicherweise geänderter Steuersätze als auch im Hinblick auf revidierte Pläne und Absichten der Unternehmensleitung (zB beabsichtigter Verkauf eines Anlagegutes anstelle der weiteren Nutzung im Unternehmen), sofern diese auf die Bewertung Einfluss haben. Insbesondere ist eine aktivische latente Steuerposition insoweit außerplanmäßig im Wert zu mindern, wie nicht mehr mit wahrscheinlichen künftigen steuerlichen Gewinnen gerechnet werden kann, gegen die die aktivische latente Steuer aufgerechnet werden kann. Im Falle des Wegfalls des Grundes einer derartigen außerplanmäßigen Wertkorrektur ist die aktivische latente Steuer wieder zuzuschreiben.

 

Tz. 109

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

(einstweilen frei)

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