Tz. 13
Stand: EL 42 – ET: 11/2020
Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (IFRS 1 Anhang A; sa. IFRS 13.9).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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