Tz. 23

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Zur Bereinigung des Abschlusses um die Inflationswirkungen muss gemäß IAS 29.37 ein allgemeiner Preisindex herangezogen werden, der die Veränderungen in der allgemeinen Kaufkraft widerspiegelt. Welche Messgröße als ein repräsentativer Index für die Messung der Kaufkraft angesehen wird, ist im Standard aber nicht angegeben. Vielmehr wird in IAS 29.10 nur auf die Notwendigkeit der konsistenten Anwendung der Verfahren hingewiesen. Alle Unternehmen eines Währungsgebiets sollen möglichst denselben Index benutzen (IAS 29.37).

 

Tz. 24

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Einen einzigen allgemein gültigen Index zur Messung der Veränderung der Kaufkraft des Geldes gibt es nicht, da die Kaufkraft von der Verwendung des Geldes abhängt. Daher können die Maßeinheiten des Abschlussstichtags mit Hilfe verschiedener allgemeiner Indizes ermittelt werden. In Deutschland würde dafür der Verbraucherpreisindex (früher Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) des Statistischen Bundesamtes in Frage kommen. Dieser Index misst die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden, und wird im Allgemeinen als zentraler Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Preisstabilität in Deutschland und für die Deflationierung in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, bspw. Ermittlung des realen Wirtschaftswachstums, verwendet (zur Ermittlung und zur Entwicklung des Indexes vgl. bspw. Statistisches Bundesamt, 2019, S. 418f., abrufbar unter www.destatis.de). Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zwei Verbraucherpreisindizes für Deutschland: einen Verbraucherpreisindex auf der Grundlage des nationalen Messkonzepts (VPI) und den sog. Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) der EU, mit dem die Vergleichbarkeit der Inflationsraten der EU-Mitgliedstaaten hergestellt und die Überprüfung des Konvergenzkriterium "Geldwertstabilität" und der Preisstabilität in der Eurozone ermöglicht werden soll. Der HVPI wird für alle EU-Länder nach harmonisierten Konzepten, Methoden und Verfahren berechnet, mit Ausnahme des sog. Wägungsschemas, dh. der Gewichtung einzelner Güterarten im Warenkorb, bei der weiterhin länderspezifische Besonderheiten Eingang finden. Die Messkonzepte beider Indizes wurden seit der Einführung des HVPI im Jahr 1997 angabegemäß zunehmend aufeinander abgestimmt und unterscheiden sich zZ nur noch bei der Erfassung von selbstgenutztem Wohneigentum und Ausgaben für Glücksspiele (vgl. Statistisches Bundesamt, 2019, S. 421), sodass sich die errechneten Werte nur geringfügig unterscheiden und beiden Indizes für Zwecke des IAS 29 eine gleichwertige Rolle beigemessen werden kann. Bei anderen EU-Ländern kann demzufolge bspw. der HVPI als eine geeignete Messgröße dienen.

 

Tz. 25

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Die Verbraucherpreisindizes spiegeln die Kaufkraft des Geldes für konsumtive Ausgaben wider und könnten daher grundsätzlich für Gewinnausschüttungen relevant sein. Obgleich die im deutschen Rechtsraum nach IFRS aufgestellten gesetzlichen Konzernabschlüsse und Einzelabschlüsse idR einzig eine Informationsfunktion haben und nicht der Ausschüttungsbemessung dienen, kann die Verwendung dieser Indizes den Anteilseignern insofern dennoch entscheidungsrelevante Information liefern. Für Unternehmen ist eher die Kaufkraft für die Bezahlung der Produktionsfaktoren bedeutsam. Daher kommt grundsätzlich auch die Verwendung des Indexes der Erzeugerpreise insgesamt oder für den Wirtschaftszweig des Unternehmens in Frage. Derzeit wird zwischen dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte und dem Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen unterschieden. Der Erzeugerpreisindex misst die Entwicklung der Preise für die vom Bergbau und verarbeitenden Gewerbe sowie der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland erzeugten und im Inland verkauften Produkte (gewerbliche Inlandsumsätze) bzw. die Entwicklung der Preise für unternehmensnahe Dienstleistungen, die in bestimmten Branchen für gewerbliche Kunden erbracht werden (ausführliche Informationen sind unter www.destatis.de abrufbar).

Im Schrifttum wird der Rückgriff auf den vom jeweiligen nationalen Statistikamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (Consumer Price Index – CPI) grundsätzlich favorisiert, weil dieser am besten die Preisentwicklung widerspiegelt, die die gesamte Volkswirtschaft erfasst (vgl. KPMG, 2022, Ch. 2.10.40.20; EY, 2022, Ch. 16.3.1). In den USA ist gem. ASC 255 Changing Prices der Consumer Price Index for all Urban Consumers (CPI-U) zur Erläuterung von Inflationsauswirkungen heranzuziehen.

Die Entscheidung, ob ein Konsumpreis- oder ein Erzeugerpreis- bzw. Industriegüterindex zur Indexierung nach IAS 29 gewählt wird, liegt letztlich im Ermessen des Unternehmens (glA Lüdenbach/Freiberg/Hoffmann, in: Haufe IFRS-Kommentar, § 27, Rz. 87; Senger/Rulfs, in: Beck’sches IFRS-Handbuch, § 33, Rn. 38). Der Index sollte auf der Grundlage eines umfassenden Spektrums von Gütern und Dienstleis...

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