Tz. 111
Stand: EL 44 – ET: 06/2021
Die Entscheidung, ob ein Abschluss fehlerhaft ist oder nicht, obliegt der jeweils zuständigen Kammer. Kommt diese zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen und der BaFin mit. Damit ist das Enforcement-Verfahren üblicherweise beendet, in jedem Fall auf erster Stufe. Auf der zweiten Stufe steht der BaFin das Recht zu, bei erheblichen Zweifeln am Prüfungsergebnis der DPR oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die DPR sich das Ergebnis erläutern und deren Prüfungsbericht vorlegen zu lassen und eine erneute Prüfung – dann durch die BaFin – anzuordnen.
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