Schrifttum

Baetge/Heumann, Wertorientierte Berichterstattung: Anforderungen des Kapitalmarkts und Umsetzung in der Konzernlageberichterstattung, DB 2006, S. 345–350;

Böcking/Dutzi/Gros, in: Baetge/­Thiele/Kirsch, Bilanzrecht, Kommentar, § 289 HGB, Bonn/Berlin, 83. Erg.Lfg. 2018;

Deutsches Global Compact Netzwerk (Hrsg.), Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, 2. Aufl. 2014;

EY, Auf Kurs Klimaschutz: Entwicklungen und Ziele deutscher Unternehmen; Eine Analyse der nichtfinanziellen Erklärung, Stuttgart 2020, abrufbar unter: www.ey.com/de_de/decarbonization/unternehmen-zurueckhaltend-ueber-ziele-zur-klimaneutralitaet;

Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen, angenommen von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 86. Tagung, Genf, 1998;

Pfitzer/Oser/Orth, Reform des Aktien-, Bilanz- und Aufsichtsrechts, 2. Aufl., 2006;

Platform on sustainable finance, Final Report on Minimum Safeguards, October 2022;

Van der Lugt/van de Wijs/Petrovics, Carrots & Sticks 2020 – Sustainability reporting policy: Global trends in disclosure as the ESG agenda goes mainstream. Global Reporting Initiative (GRI) and the University of Stellenbosch Business School (USB), 2020, abrufbar unter:https://www.carrotsandsticks.net/media/zirbzabv/carrots-and-sticks-2020-interactive.pdf:

OECD, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, OECD Publishing, 2011, abrufbar unter:

http://dx.doi.org/10.1787/978926­4122352-de

(Stand der Literatur: 05.01.2023))

A. Ursprung, Ziele und Rahmenkonzepte

 

Tz. 1

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst verschiedene Formen der Berichterstattung über die Themenbereiche "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung" (Environmental – Social – Governance, kurz: ESG) und wird daher oftmals auch als ESG-Berichterstattung bezeichnet. Auch finden sich Anglizismen, wie Corporate Sustainability Reporting, kurz CSR, oder auch CSR-Berichterstattung. Ihr Ursprung wird der Weiterentwicklung von in den 1990er Jahren veröffentlichten Umweltberichten zugerechnet, mit der Unternehmen oder öffentliche Stellen und Einrichtungen über ihre Ziele vorranging im Bereich des Umweltschutzes berichtet haben. In der Folgezeit entwickelten sich Rahmenkonzepte und Standards weiter, an denen sich die Berichterstattung der Unternehmen orientiert hat – weitestgehend auf freiwilliger bzw. selbstverpflichtender Basis. Die Funktion der Berichterstattung kann daher in ihren Anfängen in einem bestimmten Maße auch der Selbstdarstellung (Marketing) des berichtenden Unternehmens über dessen nachhaltig-wirtschaftlichen Handelns zugerechnet werden; sie diente indes stets der Darlegung der sozialen und ökologischen Auswirkungen des ökonomischen Handelns des berichterstattenden Unternehmens gegenüber den Interessensgruppen.

Die Anzahl an Regelungen zur ESG Berichterstattung wird derzeit auf über 600 verschiedenartige Vorgaben taxiert, wobei sich allein in den letzten fünf Jahren deren Zahl verdoppelt hat. Die Mehrzahl an Regelungen wird Europa zugerechnet mit rund 141 zwingenden Vorgaben und 104 freiwillig anwendbaren Regelungen (van der Lugt/van de Wijs/Petrovics, 2020). Aber auch in anderen Regionen der Welt finden sich entsprechende Verhältnisse.

 

Tz. 2

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Maßgeblich geprägt wurden die Berichtsinhalte durch die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development – UNCED; sog. Rio-Konferenz). Ausfluss der Konferenz waren ua. die im Jahr 1994 in Kraft getretene UN-Klimarahmenkonvention sowie die im Jahr 1992 in Kraft getretene Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity – CBD). Dieser Konferenz folgten weitere Konferenzen, die seit dem Jahr 1994 in unregelmäßigen Abständen als Vertragsstaatenkonferenzen zum Thema Biodiversität sowie als (Welt-) Klimakonferenzen (United Nations Climate Change Conferences – UNCCC) und seit 1995 jährlich ebenfalls als Vertragsstaatenkonferenzen (Conferences of Parties – COP) abgehalten werden.

Die Konferenzen der Vereinten Nationen führten zur Gründung von Unternehmensorganisationen, insbesondere des Weltwirtschaftsrats für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development – WBCSD) der 1995 aus dem Zusammenschluss des Wirtschaftsrats für nachhaltige Entwicklung und dem Weltindustrierat (World Industry Council – WIC) hervorging und dessen erklärtes Ziel die Schaffung von Rahmenbedingungen für Unternehmen ist, um einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Neben der Bereitschaft zum nachhaltigen Wirtschaften gilt es indes auch, dieses Handeln gegenüber den verschiedenen Anspruchsgruppen durch eine umfassende und standardisierte, dh. zugleich vergleichbare Berichterstattung, transparent darzulegen. Erst diese Transparenz liefert den verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholder) eine zielgerichtete Entscheidungsgrundlage für ihr Handeln gegenüber und ihren...

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