bb.1 Überblick

 

Tz. 123

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die fünf Umweltstandard (ESRS E) decken die sechs Umweltziele der CSRD und EU-Taxonomie ab, wobei die beiden Klimaziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in einem Standard unter dem Begriff des Klimawandel behandelt werden:

  • ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change),
  • ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution),
  • ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources),
  • ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems),
  • ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy).

Neben den sich aus ESRS 2 für jeden der fünf Umweltstandards ergebenden Berichtspflichten im themenspezifischen Kontext ist über das Nachhaltigkeitsmanagement (Impact, risk and opportunity (IRO) Management) sowie über die Kennzahlen und Ziele (Metrics and targets) zu berichten.

bb.2 ESRS E1 – Klimawandel (Climate Change)

 

Tz. 124

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Ziel dieses Standards ist es, zu verstehen, wie das Unternehmen zum Klimawandel beiträgt. Zu berichten ist über alle bestehenden oder geplanten Minderungsmaßnahmen, über Pläne und Kapazitäten zur Anpassung des Geschäftsmodells an den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie über Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen. In der Berichterstattung ist auf wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens vom Klimawandel und deren Auswirkungen auf die Entwicklung und Leistung des Unternehmens ergeben einzugehen. Ebenso sind die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte abzubilden.

Zu den Sustainability Matters zählen die Unterthemen "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" sowie "Energie". Als besondere Sustainability Matters enthält der Standard die Unterthemen "Energieintensität" sowie "Treihausgasemissionen" (GHG).

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung,
  • Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.

Hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele erstrecken sich die Berichtspflichten auf folgende Aspekte:

  • Ziele im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung,
  • Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden,
  • besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe,
  • potenzielle finanzielle Auswirkungen von umweltbedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen.

bb.3 ESRS E2 – Umweltverschmutzung (Pollution)

 

Tz. 125

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Dieser Standard zielt darauf ab, zu verstehen, wie sich das Unternehmen auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, lebenden Organismen und Nahrungsressourcen auswirkt. Zu berichten ist über die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse dieser Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung/Sanierung von Auswirkungen sowie über die Pläne und Kapazitäten zur Anpassung der Strategie, der Geschäftsmodelle und der Geschäftstätigkeit beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Die wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung sind darzulegen. Ebenso sind die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte abzubilden.

Zu den Sustainability Matters zählen Unterthemen wie "Luftverschmutzung", "Verschmutzung der Gewässer", "Verschmutzung des Bodens", "Verschmutzung lebender Organismen und Nahrungsressourcen", "Besorgniserregende Stoffe" und "Besonders besorgniserregende Stoffe".

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Richtlinien im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung,
  • Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung.

Hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele erstrecken sich die Berichtspflichten auf folgende Aspekte:

  • Ziele im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung,
  • Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden,
  • Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe,
  • potenzielle finanzielle Auswirkungen von umweltbedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen.

bb.4 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources)

 

Tz. 126

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Zielsetzung des ESRS E3 ist auf die Erlangung des Verständnisses ausgerichtet, wie sich das Unternehmen auf die Wasser- und Meeresressourcen auswirkt. Die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zum Schutz der Ressourcen in Bezug auf Wasserentnahme/-verbrauch/-nutzung/-einleitungen sowie die Verschlechterung des Lebensraums und die Intensität des Drucks auf die Meeresressourcen sind darzustellen. Pläne und Kapazitäten zur Anpassung des Geschäftsmodells und der Geschäftstätigkeit zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ressourcen sowie Art, Umfang und Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf das Unternehmen ist darzustellen. Ebenfalls sind die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte abzubilden.

Zu den Sustainability Matters zählen Unterthemen wie "Wasserentnahme", "Wasserverbrauch", "Wassernutzung", "Abfalleinleitungen in Gewäss...

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