Tz. 35

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Das deutsche Handelsgesetzbuch enthält derzeit zwei zentrale Regelungsbereiche, aus denen sich Berichterstattungspflichten für Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ableiten. Bemerkenswert ist, dass der persönliche Anwendungsbereich der umfassenden nichtfinanziellen Erklärung auf wenige Unternehmen in Deutschland beschränkt ist (sog. NFRD-Anwender). Ferner ist beachtlich, dass die Berichterstattung unverändert einen starken Bezug zur finanziellen Berichterstattung hat, bei dem auch das Wesentlichkeitskonzept aus Sicht der Finanzberichterstattung zum Tragen gekommen ist.

Auch die im nachfolgenden dargestellte Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung greift derzeit nur auf Ebene der sog. NFRD-Anwender. Diese Ausgangslage wird sich aufgrund der europäischen Bestrebungen künftig signifikant wandeln.

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