Touristische Webcams an Stränden im Visier von Datenschützern

Strandfilmchen werben, können aber auch Persönlichkeitsrechte verletzen:  Die Zahl der Beschwerden über nicht korrekt eingestellte Webcams an norddeutschen Stränden hat sich in den letzten Jahren erhöht. Nach Schätzungen des Unabhängigen Datenschutzzentrums (ULD) ist rund die Hälfte dieser Kameras problematisch und den Betreibern drohen Bußgelder.

Webcams an Stränden sind bei vielen Tourismus-Anbietern ein beliebtes Mittel, um potentiellen Urlaubern einen ersten Eindruck von ihrem Reiseziel zu vermitteln oder einen schnellen Blick auf das aktuelle Wetter vor Ort zu ermöglichen.

Strandbesucher fühlen sich von von den Webcams überwacht

Allerdings sorgen diese Strand-Kameras in letzter Zeit immer öfter auch für Ärger, denn zunehmend fühlen sich Strandbesucher von den Webcams belästigt und überwacht. Als Folge hat sich die Zahl der Beschwerden zuletzt deutlich erhöht. Allein in diesem Sommer gingen beim Unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein (ULD) bereits 15 solcher Beschwerden ein, vor drei Jahren hatte es dagegen lediglich drei solcher Beanstandungen gegeben. Auch in anderen Küstenländern wie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern war es zuletzt immer wieder zu Problemen mit Webcams an Stränden gekommen, etwa in Norddeich oder Warnemünde.

Wann wird es problematisch?

 Nicht jeder will im Urlaub zum Filmstar mutieren. Das sollte auch nicht wider Willen geschehen:

  • Zu Problemen bei den Webcams kommt es immer dann, wenn Menschen, die sich im Blickfeld der Kameras aufhalten, gut identifizierbar sind, denn bereits dieser Umstand kann als Verletzung der Persönlichkeitsrechte gewertet werden.
  • Dazu müssen sie nicht einmal direkt erkennbar sein, sondern es reicht bereits aus, wenn sie anhand besonderer Merkmale oder indirekt, beispielsweise über mitgeführte Fahrzeuge, identifiziert werden können.
  • Selbst wenn also die Gesichter nicht zu erkennen sind, Bekannte aber anhand der Kleidung und anderer Merkmale eine gefilmte Person trotzdem schon erkennen können, verstoßen die Webcams somit gegen die Datenschutz-Vorgaben.

Abhilfe meist einfach möglich

Im Falle einer Beschwerde setzen sich die Mitarbeiter der Datenschutzbehörden zunächst einmal mit den Betreibern in Verbindung und informieren diese über die Beschwerden.

  • Wie die Leiterin des ULD, Marit Hansen, jetzt berichtete, reagierten die meisten Webcam-Betreiber positiv auf die Kontaktaufnahme und häufig ließen sich die Probleme anschließend durch einfache Maßnahmen wie die Änderung des Kamerawinkels oder das Ausschalten der Zoomfunktion beheben.
  • In einigen Fällen müsse aber auch ein anderer Aufstellungsort für die Kameras gefunden werden.
  • Ignorieren die Betreiber allerdings die Hinweise der Datenschutzbehörde, droht ihnen gegebenenfalls auch ein Bußgeld. 

Vorgaben für Webcams schon im Vorfeld beachten

Die ULD-Chefin geht davon aus, dass es allein in Schleswig-Holstein mittlerweile mindestens 150 solcher Webcams von Tourismus-Anbietern gibt. Gegenüber dem NDR schätzte sie, dass davon rund die Hälfte fasch eingestellt ist und dadurch die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Menschen verletzt werden könnten. Als positiv bewertet sie, dass mittlerweile auch viele Touristik-Unternehmen bereits bei der Planung einer Webcam Kontakt zu ihrer Behörde aufnehmen und sich über die Vorgaben informieren.


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Schlagworte zum Thema:  Videoüberwachung, Datenschutz