
In der öffentlichen Verwaltung ist das Thema Compliance noch wenig bekannt. Die Umsetzung von Compliance ist entsprechend mangelhaft. Das geht soweit, dass selbst aufgedeckte Verstöße nicht sanktioniert werden.
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt und der Software-Hersteller Recommind haben 66 deutsche Behörden befragt. Die Antworten der überwiegend als Führungskräfte, Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftrage oder Juristen Tätigen zeigen, dass in nur 24 % der Behörden ein Compliance-Managementsystem eingesetzt wird. Aber auch das Bewusstsein für Compliance generell ist schwach ausgeprägt.
#Compliance-Management in #Behörden - mehr als nur Bekämpfung von #Korruption.
Click to tweet
Unkenntnis über das Thema Compliance in deutschen Behörden groß
Compliance scheint für viele Behörden ein noch wenig bekanntes Themenfeld zu sein.
- Lediglich 15 % wissen, was ein Compliance Officer ist.
- Nur 23 % kennen den Begriff Whistleblowing.
Die Frage, was Compliance denn bedeute und wie sie umgesetzt wird, ergab folgende Ergebnisse:
- 98 % der Mitarbeiter verstehen unter behördlicher Compliance gesetzliche Vorschriften.
- 92 % sagen, zur Compliance gehöre es auch, interne Regeln einzuhalten.
- Nur 48 % bringen damit Werte und Organisationskultur in Verbindung.
So gut wie nirgends kommen freiwillige externe Standards wie z. B. der UN Global Compact zum Einsatz.
Compliance-Maßnahmen in Behörden
Die Korruptionsbekämpfung hat bei den Behörden einen hohen Stellenwert, wenn es um Compliance geht. Andere Themen spielen jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
- 91 % der Befragten nennen die Korruptionsprävention als Grund für Compliance-Maßnahmen.
- 64 % sehen in den Maßnahmen eine Möglichkeit, Haftungen zu vermeiden.
- 59 % wollen damit das Vertrauen in und von Mitarbeitern fördern.
- 47 % sehen darin eine Möglichkeit, gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- 33 % möchten damit die Reputation der Behörde sichern und steigern.
Sanktionen bei Compliance-Verstößen müssen die wenigsten befürchten
Die unzureichende Umsetzung von behördlicher Compliance führt soweit, dass Verstöße ungeahndet blieben.
- In nur 12 % der untersuchten Behörden gibt es Standards für den Umgang mit Compliance-Verstößen.
- In rund 35 % der Fälle muss ein Mitarbeiter mit keinen Sanktionen rechnen, wenn ein Verstoß aufgedeckt wird.
Hinzu kommt, dass es nur in 20 % der befragten Behörden ein anonymes Hinweissystem gibt. Deshalb ist davon auszugehen, dass die meisten Verstöße unerkannt bleiben.
Compliance-Management ist mehr als nur Korruptionsbekämpfung
Compliance - Rechtskonformität und Redlichkeit
Anwalt Rehm gibt Auskunft: Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?