Compliance: Rechtskonformität und Redlichkeit

Bei der Compliance steht die Einhaltung von Regeln und Rechtskonformität zunächst im Vordergrund. Doch fließen auch ethische Grundlagen, wie z. B. Verhaltenskodex und Wertemanagementvorgaben, Redlichkeit und Integrität in die Aufgabenstellung von Compliance ein.

Wer das liest, denkt vielleicht, Gesetzestreue und Redlichkeit sind für ein gut geführtes Unternehmen, den ehrbaren Kaufmann, doch nichts Neues.

Soll „gute Geschäftsführung“ neu beschrieben werden - was ist an Compliance neu?

Mit diesen Überlegungen liegt man gar nicht so falsch. Es geht tatsächlich um neue Anforderungen an eine gute Geschäftsführung. Von Unternehmen werden heute aktive aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen verlangt, um Risiken für Rechtskonformität oder Redlichkeit zu vermeiden. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen nennt man Compliance-Managementsystem.

Compliance soll hohe Risiken reduzieren

Im Interesse einer praktikablen Eingrenzung sollte man sich auf straf- oder bußgeldbewehrte Regelverstöße, Personen- oder Vermögensschäden beschränken sowie erhebliche Reputationsrisiken beschränken. Nur bei solchen besonderen Gefährdungslagen sind über die vorhandenen Verfahren hinausgehende Compliance-Maßnahmen sinnvoll.

Bußgeld- und Strafandrohungen sind Hinweise auf ein besonderes öffentliches Interesse

In vergleichbarer Weise gilt das auch für drohende Rufschäden. Das betrifft nicht nur Themenstellungen wie Korruption, Kartellverbote, Datenschutz oder Diskriminierung, die bisher im Vordergrund der Compliance-Diskussion standen.

Unternehmen müssen darüber hinaus viele straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften von großer praktischer Bedeutung einhalten, z. B. im Umwelt- und Arbeitsschutz, dem Personalwesen, dem Einsatz von Fremdressourcen, der Exportkontrolle oder der Einhaltung von Herkunftsbezeichnungen.

Viele Compliance-Prozesse sind in den Unternehmen bereits vorhanden

Die Unternehmen haben zu vielen straf- oder bußgeldbewehrten Sachverhalten üblicherweise bereits Compliance-Prozess eingerichtet. Ein unternehmensübergreifendes Compliance-Managementsystem erfordert daher die Vernetzung voneinander unabhängiger Prozesse im Unternehmen. Spätestens das ist Geschäftsführungsaufgabe.

Compliance-Managementsystem: Inhalte, Herausforderungen und Lösungsansätze

Der Unternehmer hat die Pflicht, durch Einsatz geeigneter Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Betrieb zu gewährleisten.

Sind die Regelungen hier nicht aktuell oder vollständig, entstehen Haftungsrisiken für Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter mit Kontrollaufgaben sowie das Unternehmen selbst aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und Strafrecht wie auch zivilrechtliche Schadensersatzrisiken.

Zentral beim Compliance-Management: Pflichtendelegation

Der Unternehmer hat die Pflicht, durch Einsatz geeigneter Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen die Compliance zu gewährleisten. Sind die Regelungen hier nicht aktuell oder vollständig, entstehen Haftungsrisiken. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen zum Thema Pflichtendelegation.

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