CSR-Berichtspflicht - wer muss was berichten?

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung wurde am 9. März im Bundestag verabschiedet. Mit ihm wird die entsprechende EU-Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt und eine Berichtspflicht für CSR-Themen beschlossen. Welche Unternehmen müssen nun was berichten?

Großunternehmen werden in Zukunft die Unternehmensverantwortung für die gesamte Wertschöpfungskette übernehmen müssen. Als Lieferanten und Teil der Wertschöpfungskette werden aber zunehmend auch kleinere Unternehmen davon betroffen sein.

CSR-Berichtspflicht - wer muss berichten?

Die neue Vorschrift gilt für Unternehmen, die

  1. große Kapitalgesellschaften (im Sinne von § 267 HGB) und 
  2. kapitalmarktorientierte Unternehmen (im Sinne von § 264a HGB) sind und
  3. mehr als 500 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigen.
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CSR-Bericht - was muss drin stehen?

In einem CSR-Bericht sind z. B. Angaben zu folgenden Bereichen zu machen:

  • Umwelt-,
  • Arbeitnehmer- und
  • Sozialbelange,
  • Achtung der Menschenrechte und
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Außerdem muss zur Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens zukünftig Stellung hinsichtlich der Diversität bezogen werden.

Um vergleichbar zu sein muss der nichtfinanzielle Bericht standardisiert verfasst sein, z. B. nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder den GRI Standards der Global Reporting Initiative. Und er muss bis 4 Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden.

Mehr dazu, welche Inhalte die nichtfinanzielle Erklärung enthalten muss, lesen Sie im Haufe-Beitrag CSR-Richtlinie - Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung beschlossen.

Handlungsempfehlungen zur CSR-Berichtspflicht

Das Interesse an CSR-Themen wird bei Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Investoren, NGOs, Medien, Politik und in der Bevölkerung weiter steigen, auch gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts. Machen Sie aus der Not eine Tugend. Die Beratungsagentur CQC-Consulting gibt Handlungsempfehlungen zur CSR-Berichtspflicht:

  • Kommunizieren Sie transparent und zielgruppenfreundlich.
  • Gehen Sie das Thema Unternehmensverantwortung in den wesentlichen Bereichen Ihres Kerngeschäftes an.
  • Es besteht keine Pflicht, den CSR-Bericht extern prüfen zu lassen.
  • Tochterunternehmen müssen keinen gesonderten CSR-Bericht erstellen, wenn die Konzernmutter in der Europäischen Union (EU) sitzt.
  • Achtung: Verstößt ein Unternehmen gegen die Auflagen der CSR-Berichtspflicht, drohen ihm hohe Straf- bzw. Bußgelder.
CQC-Consulting