Gefahrstoffunterweisung: Am besten mündlich und persönlich

Gefahrstoffunterweisungen sind für Mitarbeiter, die mit gefährlichen Stoffen umgehen besonders wichtig. Der Grund ist, dass die Gefährdung durch chemische und biologische Gefahrstoffe und Gemische für die meisten Beschäftigten noch schwerer einzuschätzen ist als beispielsweise Gefährdungen durch Fahrzeuge oder Produktionsmaschinen.

Mindestens 8.700 Gefahrstoffe sind in Deutschlands Unternehmen im Gebrauch und jedes Jahr werden es mehr. Umso wichtiger ist, dass jeder Mitarbeiter im Betrieb alle Gefahrstoffe an seinem Arbeitsplatz kennt und weiß, wie er sich zu schützen hat.

Schriftliche Informationen sind Basis

Jedem Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss eine schriftliche Anweisung vorliegen, wie mit diesen Stoffen umzugehen ist und welche Präventiv- und Schutzmaßnahmen von ihm umzusetzen bzw. zu beachten sind. Darüber hinaus müssen diese Informationen jedem Mitarbeiter auch mündlich vermittelt werden, so dass sichergestellt ist, dass die schriftlichen Informationen verstanden wurden. Dafür ist die Gefahrstoffunterweisung die wesentliche Grundlage.

Gefahrstoffunterweisung: Orientierung an Betriebsanweisungen

Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Unterweisungen zum Thema Gefahrstoffe in erster Linie auf den einschlägigen Betriebsanweisungen aufbauen, welche die Unternehmen für alle in ihren Betrieben verwendeten Gefahrstoffe erstellen müssen. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er aus den einschlägigen Informationsquellen alle wichtigen Daten und Fakten zusammenträgt, um für jeden verwendeten oder im Betrieb befindlichen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung anzufertigen. Zu diesen Quellen zählen Herstellerangaben, Vorschriften zum Arbeitsschutz seitens des Staates oder der Unfallversicherungsträger sowie Gefahr- und Biostoffdatenbanken.

Der Arbeitgeber muss in den Betriebsanweisungen über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen aufklären:

  • Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, zum Beispiel Bezeichnung, Kennzeichnung, Gefährdungen. 
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, beispielsweise Hygienevorschriften, Verhütung von Expositionen oder persönliche Schutzausrüstung.
  • Informationen über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen.

Damit gibt es für die Unterweisung konkrete inhaltliche Vorgaben: Sie muss diese Informationen für die Teilnehmer der Schulung ebenfalls aufbereiten und dabei alle Arbeitsplätze im Unternehmen berücksichtigen, an denen mit chemischen oder biologischen Gefahrstoffen gearbeitet wird.

Ein wichtiger Punkt kommt bei der engen Verbindung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen hinzu: Die Betriebsanweisung muss bei jeder relevanten Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Dementsprechend müssen Unterweisungen im unmittelbaren zeitlichen Nachgang dieser Änderungen erfolgen, um die Beschäftigten über diese Änderungen auf den neuesten Stand zu halten.

Gefahrstoffunterweisung: Wie oft, wann und durch wen?

Werden in einem Betrieb Gefahrstoffe gelagert, hergestellt, verwendet, transportiert oder entsorgt, müssen die Mitarbeiter jährlich unterwiesen werden. Darüber hinaus müssen Unterweisungen vor der Aufnahme der Beschäftigung oder nach Unfällen oder Beinaheunfällen erfolgen.

Arbeitsplatz- und anlassbezogene Unterweisungen werden bei Einführung neuer Verfahren, Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe und bei Änderung von gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Jede Unterweisung muss dokumentiert werden, zudem müssen alle Beschäftigte durch ihre Unterschriften ihre Teilnahme bestätigen.

Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zur Durchführung einer Unterweisung hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er (und in der Regel tut er dies auch insbesondere bei Gefahrstoffunterweisungen) schriftlich auf andere Personen mit Fachkompetenz übertragen.

Gefahrstoffunterweisung mündlich und persönlich durchführen

Die Gefahrstoffunterweisung muss unbedingt in mündlicher Form durchgeführt werden – also im Rahmen einer Frontal- bzw. Präsenzunterweisung. Eine elektronische Unterweisung mittels E-Learning-Modulen oder eine lediglich schriftliche Informierung der Mitarbeiter sind im Fall der Gefahrstoffunterweisung nicht ausreichend!

Inhalte und Aufbau der Gefahrstoffunterweisung

Zunächst erfolgt eine Definition, welche Stoffe und Gemische zu den Gefahrstoffen zählen, und wie diese in den Gefahrstoffklassen eingeteilt sind. Dabei werden sämtliche durch die Nutzung der Gefahrstoffe entstehenden Gefahren auf den Körper erklärt.

Abhängig von der Tätigkeit und der individuellen Gefährdung der Mitarbeiter werden darüber hinaus die unfallverhütenden Verhaltensregeln und die korrekte Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung erläutert. Dafür ist es empfehlenswert, mit praktischen Beispielen zu arbeiten. So lassen sich beispielsweise dokumentierte Labor-Unfälle nutzen, um vergangene Fehler zu analysieren, aufzuarbeiten und daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Den Beschäftigten werden zudem wirksame Maßnahmen der Ersten Hilfe vorgestellt und gezeigt, wie sie durchgeführt werden.

Mit einer Wirksamkeitskontrolle müssen sich Unterweisende versichern, dass die Beschäftigten die Gefahren erkannt, sämtliche Schutzmaßnahmen richtig verstanden haben und sie korrekt anwenden können. Das geschieht durch eine mündliche Befragung, einen schriftlichen Test oder durch die Kontrolle während der Ausübung der Tätigkeit.

Zusammengefasst sollte der Aufbau der Unterweisung folgende inhaltliche Schwerpunkte haben:

  • Vorstellung aller Gefahrstoffe im Unternehmen und den von ihnen ausgehenden Gefährdungen,
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Vorstellung der Gefahrstoffklassen,
  • Besprechung der Informationen aus den Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern,
  • Aufnahme-/Übertragungswege der Gefahrstoffe in den Körper,
  • korrekte Aufbewahrung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz,
  • korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung,
  • allgemeine und spezielle Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition,
  • Erste Hilfe bei Verletzungen/Vergiftungen mit Gefahrstoffen,
  • Entsorgung gefährlicher Stoffe.

Gefahrstoffunterweisung: Tipp

Im Haufe Arbeitsschutz Office Professional finden Sie fertig vorbereitete Unterweisungsfolien zur Gefahrstoffunterweisung. Damit können Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen werden.

Schlagworte zum Thema:  Unterweisung, Gefahrstoff, Arbeitsschutz