
Vibrationen treten in unterschiedlichen Frenquenzbereichen auf und führen, je nachdem, zu Belastungen des Hand-Arm-Apparates oder des ganzen Körpers. Die Teile der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die sich mit Vibrationen beschäftigen, sind neu gefasst worden.
Hand-Arm-Vibrationen treten z. B. beim Arbeiten mit handgeführten Arbeitsgeräten mit rotierenden Teilen oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Bolzensetzer) auf, Ganzkörper-Vibrationen ist man z. B. auf Fahrzeugen und in der Nähe von Maschinen mit großer Schlagenergie (z. B. Schmiedehämmern) ausgesetzt (vgl. TRLV Vibrationen, Teil "Allgemeines").
Gliederung der TRLV Vibrationen
Die Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Vibrationen gliedern sich in folgende Teile:
Teil Allgemeines
Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen
Teil 2: Messung von Vibrationen
Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen
Änderungen der TRLV Vibrationen durch die Neufassung
Änderungen gibt es z. B. zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge und zur Durchführung von Virbationsmessungen.