Psychologen entwickeln Zertifizierungsverfahren für betriebliche Gesundheitsförderung
Dieser Frage ist ein Forscherteam der Technischen Universität Chemnitz nachgegangen. Innerhalb von zwei Jahren wurde so das „Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit“ entwickelt, Mit Hilfe dieses Bewertungsverfahrens können Unternehmen feststellen, wie wirksam die Maßnahmen ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sind.
Die Qualität des BGM lässt sich wissenschaftlich fundiert beurteilen
Unternehmen, die das eigenverantwortliche gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Beschäftigen erfolgreich fördern wollen, müssen wissen, ob und wie das BGM mit seinen Angeboten bei den Mitarbeitern ankommt. Mit dem neuen Bewertungsinstrument lässt sich die Qualität des BGM beurteilen und vergleichen. Dafür werden die Angebote und die Struktur der betrieblichen Gesundheitsförderung ermittelt, die Mitarbeiter befragt sowie die objektiven Kennzahlen zu Fluktuation, Krankenstand und AU-Tagen im Unternehmen erfasst.
Erstmals steht die Perspektive der Beschäftigten im Mittelpunkt
Neu an dem Konzept des „Deutschen Siegel Unternehmensgesundheit“ ist, dass die Perspektive der Beschäftigten im Mittelpunkt steht. Zudem geht das Zertifizierungsverfahren über die Verhaltensprävention hinaus und überprüft u. a., ob die Führungskräfte gesundheitsbewusst führen.
Ist die Führungskraft ein Vorbild und fühle ich mich bei der Arbeit wohl?
In einem Teil des Fragebogens können die Mitarbeiter berichten, in welchem Maße sie selbst auf ihre Gesundheit achten und wie sehr ihre Führungskraft dafür Vorbild ist. Zudem wird erfasst, ob die Arbeitsbedingungen im Unternehmen so sind, dass sich die Mitarbeiter wohlfühlen und gesund bleiben können.
Initiator ist auch Vorreiter bei der Zertifizierung
Verantwortlich für die Entwicklung des Siegels sind die Bahn-BKK, die Deutsche Bahn AG sowie der BKK Dachverband. Das neue Verfahren kann von allen 78 im BKK Dachverband organisierten Betriebskrankenkassen in Deutschland genutzt werden. Bereits 20 Unternehmen bzw. Standorte haben eine Zertifizierung beantragt, darunter auch die Deutsche Bahn AG.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.330
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
7551
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
577
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
266
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
262
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
198
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
174
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
163
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
149
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
128
-
Neue Biomonitoring-Methode deckt Phthalat-Belastungen auf
10.06.2026
-
Wie Geräusche die Arbeitsleistung beeinflussen
05.06.2026
-
Was Unternehmen jetzt zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wissen müssen
03.06.2026
-
3 Tipps für mehr Akzeptanz des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
29.05.2026
-
DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Arbeitsschutz steigert "Krisenresilienz"
26.05.2026
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
18.05.2026
-
Wie effektiv ist Betriebssport? Wissenschaftliche Studien liefern gemischte Ergebnisse
12.05.2026
-
Psychische Gesundheit im Betrieb: ifaa-Studie 2026
07.05.2026
-
TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung neu denken
06.05.2026
-
Aktualisierung DGUV Information 205-040: Brandschutz Prüffristen
29.04.2026