Gezielte Maßnahmen bieten Sicherheit
Die Gefahr, dass Menschen abhängig werden, besteht immer. Doch auch in der Arbeitswelt gibt es Faktoren, die das Suchtrisiko erhöhen können. Deshalb sollte Suchtprävention immer Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sein.
Schlechte Arbeitsbedingungen erhöhen das Suchtrisiko
Schlechte Arbeitsbedingungen können den Missbrauch von Alkohol, Medikamenten und Drogen begünstigen und den Griff zur Zigarette vervielfachen. Besonders negativ wirken sich hoher Leistungsdruck, schlechte Arbeitszeiten, ein schwieriges Betriebsklima oder ein ungewöhnlicher Schlafrhythmus etwa bei Schichtarbeit aus. Doch gerade in diesen Bereichen kann der Betrieb etwas unternehmen.
Verlässlichkeit und Grenzen
Nach Veröffentlichung des Drogen- und Suchtberichts 2013 der Bundesregierung sprach sich unter anderem der TÜV Rheinland dafür aus, dass Unternehmen gezielte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ergreifen. Das bedeutet unter anderem ein klares Nein zu Drogen. Ist im Unternehmen der Konsum von Suchtmitteln untersagt, sollte auch klar sein, welche Konsequenzen es hat, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
Um Suchtprävention in Betrieben erfolgreich umzusetzen, ist es wichtig, Mitarbeiter zu informieren und zu unterweisen, Führungskräfte zu schulen sowie Beratungsgespräche anzubieten oder Gesundheitszirkel einzurichten.
Wenn die Arbeitssicherheit gefährdet ist
Beruhigungs- und Schlafmittel können zu Konzentrationsstörungen, verlangsamten Reaktionen und unsicheren Bewegungen führen. Leistungssteigernde Mittel unterdrücken Schmerzen, Hunger, Durst und Müdigkeit und können unter anderem eine Überaktivität auslösen. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, erhöht das Risiko für Unfälle. Auch ein aggressives Verhalten, Unzuverlässigkeit und mehr Fehlzeiten können dadurch verursacht werden.
Auf Veränderungen reagieren
Wer merkt, dass sich sein Kollege oder Mitarbeiter verändert hat, sollte schnell darauf reagieren. An erster Stelle steht die persönliche Ansprache. Sollte man feststellen, dass der Mitarbeiter eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, darf er nicht weiterarbeiten. Führungskräfte und Arbeitgeber tragen dann die Verantwortung, dass der Betroffene sicher nach Hause kommt oder betreut wird.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.330
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
7551
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
577
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
266
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
262
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
198
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
174
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
163
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
149
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
128
-
Wie Geräusche die Arbeitsleistung beeinflussen
05.06.2026
-
Was Unternehmen jetzt zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wissen müssen
03.06.2026
-
3 Tipps für mehr Akzeptanz des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
29.05.2026
-
DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Arbeitsschutz steigert "Krisenresilienz"
26.05.2026
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
18.05.2026
-
Wie effektiv ist Betriebssport? Wissenschaftliche Studien liefern gemischte Ergebnisse
12.05.2026
-
Psychische Gesundheit im Betrieb: ifaa-Studie 2026
07.05.2026
-
TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung neu denken
06.05.2026
-
Aktualisierung DGUV Information 205-040: Brandschutz Prüffristen
29.04.2026
-
Welttag Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2026
28.04.2026