So lassen sich psychische Belastungen in Kliniken ermitteln

Psychische Belastungen wie Zeitdruck, Personalmangel oder ständige Unterbrechungen kennt jedes Klinikpersonal. Doch wie lassen sich „weiche“ Faktoren, die die Gesundheit gefährden können, messen und wie lässt sich anschließend etwas ändern?

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung ebenso betrachtet werden wie körperliche. Wie das gehen kann, zeigt eine kostenlose Broschüre der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Fünf Handlungsfelder und jede Menge Fragen

Bei einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen sind 5 Handlungsfelder zu betrachten.

  • Arbeitsinhalte und -aufgaben,
  • Arbeitsorganisation,
  • Soziale Beziehungen,
  • Arbeitsumgebung sowie
  • neue Arbeitsformen.

Dabei ergeben sich u. a. folgende Fragestellungen:

  • Haben die Beschäftigten Einfluss auf den Arbeitsinhalt und darauf, wie viel zu tun ist?
  • Werden die Beschäftigten häufig mit emotional stark berührenden Ereignissen konfrontiert – wie beispielsweise dem Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Menschen?
  • Können die Beschäftigten ihre Pausen wahrnehmen?
  • Kommt es häufig zu Störungen und Unterbrechungen?
  • Wie sind der Zusammenhalt und die Unterstützung im Team?
  • Gibt es Rollen- oder persönliche Konflikte?
  • Erzeugt eine ständige Geräuschkulisse Stress?
  • Nach welchen Kriterien werden befristete Verträge in unbefristete überführt?

Vorschläge zur Verbesserung bei typischen Problemen

Anhand von zwei Beispielen zeigt die Broschüre typische Probleme im Klinikalltag auf und nennt dazu Verbesserungsvorschläge. So lässt sich z. B. der Frühdienst entlasten, indem

  • die Grundpflege auf den Abend verlegt wird,
  • zwei feste Telefonzeiten zwischen Pflege und Ärzteteam vereinbart werden,
  • festgelegt wird, welche Patienten morgens und welche nachmittags durch die Physiotherapeuten mobilisiert werden.