Firmenfitness: Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile
Um Unternehmen zu ermutigen, nachhaltig gesundheitsförderliche Projekte bzw. Interventionen durchzuführen, räumt der Gesetzgeber eine Einkommenssteuerbefreiung für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen ein.
Firmenfitness und Einkommenssteuergesetz
Nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz wird dem Arbeitgeber ein Freibetrag bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn eingeräumt. Die Maßnahmen müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen des § 20 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Ausnutzung der Freigrenze Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 EStG. Das bedeutet konkret, dass eine Unterstützung für den Firmenfitnessvertrag (Rabatt/Zuschuss) bis 50 EUR je Mitarbeiter und Monat erfolgen kann. Die Sachbezüge sind grundsätzlich mit dem ortsüblichen Brutto-Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Wichtig: Wenn die Grenze aller Sachbezüge von 50 EUR überschritten wird, liegt in vollem Umfang ein steuerpflichtiger Lohn vor.
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Firmenfitness
Wenn der Betrieb nicht alle Kosten für die Verankerung der gesundheitsförderlichen Prozesse und entsprechenden Maßnahmen übernehmen kann oder will, besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine solche Hilfe wird in der Regel nur von einer gesetzlichen Krankenkasse angeboten, sofern ein Teil der Belegschaft auch bei dieser Kasse versichert ist.
Die Kassen gehen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag zur Prävention nach, der in § 20 SGBV festgelegt ist. Sie haben die Aufgabe, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des BGM zu unterstützen. Welche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden, ist im
Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes festgelegt. Die Finanzierung bzw. Förderung von Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden.
Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Haufe Onlinetraining Finanzierung und steuerliche Betrachtung eines BGM Aktivitäten zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung erfordern finanzielle und personelle Ressourcen. Das Seminar zeigt, welche Kosten und welcher Zeitaufwand intern für BGF und BGM entstehen können, wie eine Kosten-Nutzen-Darstellung gelingt, welche Fördermöglichkeiten durch externe Stellen bestehen und welche steuerlichen Vorteile es gibt. Termin: Video Preis: 108,00 € zzgl. MwSt. |
Europäischer Sozialfonds
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Er ist das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Berufsqualifikationen und der Beschäftigungsaussichten. Er dient zur Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. In diesem Zusammenhang unterstützt der ESF auch Projekte bzw. Programme der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements.
Firmenfitness im Rahmen des BGM wirksam einsetzen
Betriebssport: Was Unternehmen und ihre Mitarbeiter wissen sollten
Qualifikation zum Berater für Firmenfitness
Der Lehrgang „Berater/in für Firmenfitness“ der BSA-Akademie qualifiziert die Teilnehmer, Kooperationsmodelle zwischen Fitnessanlagen und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen organisatorischen, finanziellen und steuerlichen Regelungen erfolgreich zu gestalten.
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Kerstin Fischer
22.08.2024 09:28 Uhr
Liegt der Freibetrag beim Sachbezug nicht bei 50 €?
Thomas Pfeiffer
02.09.2024 13:55 Uhr
Das ist korrekt. Wir haben den Fehler behoben und bitten um Entschuldigung!
Michael Benze
05.10.2020 08:37 Uhr
Der Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG beträgt seit 1.1.2020 600 EUR.
Thomas Pfeiffer
05.10.2020 11:32 Uhr
Sie haben vollkommen Recht! Wir haben das berichtigt.