Firmenfitness im Rahmen des BGM wirksam einsetzen
Im Zusammenhang mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) taucht der Begriff Firmenfitness immer wieder auf, wird aber nicht klar abgegrenzt. Aus der Historie begründet, verstand sich Firmenfitness oft als Kooperationen zwischen Unternehmen und Fitnessanbietern, die mit Vergünstigungen arbeiteten oder auf der Ausnutzung von Steuerfreibeträgen basierten. Hinter Firmenfitness verbirgt sich jedoch viel mehr.
Firmenfitness: Win-Win-Situation
Die Gesundheit der Mitarbeiter und die damit verbundene Leistungsfähigkeit bzw. der langfristige Erhalt der Arbeitsfähigkeit und Verfügbarkeit wurde längst von vielen Unternehmen als ein wesentlicher ökonomischer Erfolgsfaktor erkannt und immer mehr Unternehmen implementieren ein betriebliches Gesundheitsmanagement.
Diese Erkenntnis lässt sich im Rahmen von Firmenfitness als Chance für Unternehmen, aber auch Fitness- und Gesundheitseinrichtungen nutzen. Gesunde Mitarbeiter sind die Basis für ein gesundes und leistungsfähiges bzw. im übertragenen Sinne auch „fittes“ Unternehmen.
Umsetzung von Firmenfitness
Da es keine offizielle Definition von Firmenfitness gibt, wird der Begriff hier auf Maßnahmen bezogen, die je nach Bedarf innerhalb und/oder außerhalb des Unternehmens stattfinden können und dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit bzw. der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten dienen.
Wichtiges Kriterium für Firmenfitness ist der „Zugangsweg“ zu den Angeboten über das Unternehmen.
Kooperationsmöglichkeiten bei der Firmenfitness
In der Fitness– und Gesundheitseinrichtung können Mitgliedschaften im Rahmen von Firmenfitnessangeboten abgeschlossen werden oder verschiedene Präventionskurse stattfinden. Bei Bedarf können auch Spezialkurse mit Zielgruppenfokus angeboten werden , um arbeitsplatzbezogenen Belastungen entgegen zu wirken. Analysen und Diagnostiken können als Zusatzangebote ein weiterer Baustein sein.
Für die Gestaltung einer Kooperation gibt es verschiedene Umsetzungsvarianten:
- Unternehmen und Fitnesseinrichtung einigen sich über Leistungen (Nutzung Anlage, spezifische Programme und Kurse) sowie über die finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen und ermöglichen den Mitarbeitern damit, die Leistungen des Studios gemäß den vertraglich geregelten Möglichkeiten zu nutzen. Hierbei sind Mitgliedschaften möglich und gewünscht, können aber abhängig von steuerlichen Möglichkeiten unterschiedlich gestaltet werden. Argumente hierfür sind die Nähe zum Arbeitsplatz, flexible Öffnungszeiten und eventuellle Steuervorteile.
- Die spezifische Nutzung der Anlage, bei der Präventionskurse gemäß §20 SGB V wahrgenommen werden können (unter Berücksichtigung der Kriterien des GKV Leitfadens). Mitgliedschaften sind bei dieser Variante nicht möglich. Argumente hierfür sind die spezifischen Möglichkeiten im Hinblick auf die arbeitsplatztypischen Belastungsformen, denen durch die Kurse entgegengewirkt wird.
Firmenfitness im Unternehmen direkt vor Ort
Unternehmen können sich durch die Fitness- und Gesundheitseinrichtung bei der Durchführung von Gesundheitstagen Unterstützung einholen bzw. diese komplett ausrichten lassen. Angeboten werden können aber auch
- niedrigschwellige Aktiveinheiten („Aktive Pause“, Rücken- und Entspannungseinheiten u. v. m.) durch entsprechendes qualifiziertes Personal,
- Impulsvorträge oder auch
- Arbeitsplatzbegehungen mit dem Fokus Ausgleichsübungen und Haltungsanalysen (z. B. Rückencoaching).
Vorteile bei der Durchführung der Maßnahmen vor Ort im Unternehmen sind
- der Aufbau von Vertrauen in die Kursleiter und Trainer und
- die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Notwendigkeit von Verhaltensänderungen im Hinblick auf das eigene gesundheitsförderliche Verhalten am Arbeitsplatz und die Möglichkeit von Ausgleichs- und Kompensationsmöglichkeiten, die auch einen Transfer in den Alltag beeinflussen können.
Gerade der Transfer in den Alltag und die Sensibilisierung für die eigene Gesundheit bzw. die internen und externen Ressourcen sind ein entscheidender Schritt zur Verhaltensveränderung, die damit auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und damit auf den Unternehmenserfolg.
Auswahl geeigneter Fitness- und Gesundheitseinrichtungen
Neben den notwendigen Qualifikationen als BGF/BGM Anbieter sollte der Dienstleister auch Erfahrungen in den entsprechenden Branchen bzw. mit den jeweiligen Firmengrößen haben und das durch Referenzen bestätigen können. Weiterhin sind entsprechende Trainerqualifikationen, um zielgruppengerechte Kursangebote (u.a. Präventionskurse (§20 SGB V)) oder Trainingsunterweisungen durchzuführen ein ebenso wichtiger Qualitätsfaktor wie Zertifizierungen (z. B. BSA Zert, TÜV usw.). Die Öffnungszeiten (ev. auch speziell für Firmenkunden), sollten zu den Arbeitszeiten des Unternehmens passen und die Möglichkeit eines Trainings bzw. Kursangebotes auch vor bzw. nach der Arbeit bieten.
Mehr zum Thema Firmenfitness
Firmenfitness: Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile
Qualifikation zum Berater für Firmenfitness
Der Lehrgang „Berater/in für Firmenfitness“ der BSA-Akademie qualifiziert die Teilnehmer, Kooperationsmodelle zwischen Fitnessanlagen und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen organisatorischen, finanziellen und steuerlichen Regelungen erfolgreich zu gestalten.
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