Kraftstoffe, Sprühfarbe und Lösungsmittel sind typische Gefahrstoffe bei – man will es zunächst nicht vermuten – Forstarbeiten. Wer im Wald tätig ist, wird weniger von der Natur bedroht als von Schadstoffen, Lärm, Vibration oder unterschätzten Risiken. Ein Leitfaden für Betriebsärzte gibt Einblicke in die Tätigkeiten im Wald sowie in berufsspezifische Arbeitsverfahren und notwendige arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Die Belastungen und Gefährdungen im Forstbereich sind vielfältig. Das Risiko eines Arbeitsunfalls ist erhöht. Außerdem gibt es eine Reihe von Berufskrankheiten, die bei Waldarbeitern vermehrt auftreten.

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und die arbeitsmedizinische Vorsorge erhöhen die Sicherheit der Beschäftigten. Auch die fachliche Betreuung sorgt für deren Gesundheit.


Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen

Bei den arbeitsmedizinischen Untersuchungen für Forstbeschäftigte spielen unter anderem Lärm und Vibrationen eine Rolle. Regelmäßige Untersuchungen nach dem DGUV-Grundsatz 20 „Lärm“ sind Pflicht, wenn hohe Lärmbelastungen etwa

  • bei Motorsäge- und Freischneidearbeiten oder
  • beim Schießen bei der Jagd

bestehen. Kommen bei der Holzernte moderne Motorsägen zum Einsatz und werden die Arbeitszeiten mit der Säge beschränkt, ist dagegen keine Pflichtuntersuchung wegen Hand-Arm-Vibrationen notwendig.

 

Impfungen

Zecken, Fuchsbandwurm, Tollwut oder Hantavirus: solche „natürlichen“ Gefahren lauern besonders im Unterholz. Vor Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch Zecken übertragen wird, können Impfungen schützen. Auch bei einer regionalen Tollwutgefährdung ist es sinnvoll, wenn sich die Forstbeschäftigten impfen lassen. Und gegen Tetanus sollte sowieso jeder, der im Wald arbeitet, geimpft sein.

Die Broschüre informiert auch über Themen wie Beschäftigungsbeschränkungen, oder Untersuchungen zur Feststellung der Befähigung. Bei den körperlichen Belastungen wird ausführlich auf die des Muskel- und Skelettsystems und des Herz-Kreislauf-Systems eingegangen.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstätte, Gefährdungsbeurteilung