Nies- und Spuckschutz gegen das Coronavirus
Die Trennwand erhöht den Schutz vor ungewollten Übertragungen per Tröpfcheninfektion z. B. durch Niesen oder Spucken. Außerdem fühlen sich Beschäftigte und Kunden damit sicherer, ohne dass die Kommunikation gestört wird. Deshalb empfiehlt u. a. die Bundesapothekerkammer Plexiglas-Schutzwände aufzustellen.
Abtrennung ist transparent und kaum schmutzanfällig
Plexiglas bzw. Acrylglas ist transparent und bruchsicher und deshalb für Abtrennungen im Theken- und Kassenbereich gut geeignet. Außerdem hat die Oberfläche keine Poren. So bleibt darauf kaum Schmutz haftet. Um die Oberfläche bei der Reinigung nicht anzugreifen, sollte zur Desinfektion Isopropanol (2-Propanol) verwendet werden. Desinfektionsmittel, die Tenside oder andere chemische Zusatzstoffe enthalten, können den Kunststoff angreifen.
BGHW gibt Hinweise für sichere Eigenkonstruktionen
Da es nur wenige passende Schutzwände zu kaufen gibt, errichten viele Geschäfte zurzeit eigene Lösungen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gibt Hinweise, worauf dabei zu achten ist.
- Die Abtrennung ausreichend breit planen. Im Kassenbereich sollte sie mindestens vom Ende des Vorlaufbandes bis zum Beginn der Warenmulde reichen.
- Darauf achten, dass die Trennwand sicher steht bzw. so angebracht ist, dass sie nicht umfallen kann.
- Ecken und Kanten der Trennwand prüfen. Diese dürfen weder scharf noch spitz sein, damit sich niemand daran verletzen kann.
Mit oder ohne Plexiglas-Schutzwand – diese Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten
- Zwischen Personal und Kunden sowie zwischen Kunden untereinander, ist auf den nötigen Abstand zu achten.
- Der erforderliche Abstand an den Kassen und Bedientheken beträgt 2 m.
- Kunden dürfen sich im Bereich der Markierungen nur einzeln aufhalten.
- Farbige Markierungen auf dem Boden helfen, den Abstand einzuhalten.
- Sind mehrere Kassen geöffnet, muss zwischen den Kassen ausreichend Abstand sein.
- Um den Kundenkontakt noch mehr zu reduzieren, empfiehlt es sich bei Bargeldzahlungen ein Tablett bzw. die übliche Geldablage zu nutzen oder auf Kartenzahlung umzustellen.
- Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Erkrankung durch das Coronavirus sollten möglichst nicht an der Kasse eingesetzt werden.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.090
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.3641
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
739
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
383
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
377
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
273
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
188
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
186
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
179
-
Nach Corona-Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz
172
-
Enttabuisierung psychischer Gesundheit: Schlüssel zum Unternehmenserfolg
23.12.2025
-
Diagnoseinstrumente der Organisationsberatung: Grundlage für ein wirkungsvolles BGM
18.12.2025
-
Sprechender Arbeitsschutz
16.12.2025
-
Mobilität und KI in der ambulanten Pflege
08.12.2025
-
Job-Crafting: Selbstgestaltung für mehr Arbeitsfreude
04.12.2025
-
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche haben sich weiter verschlechtert
02.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Büro: Bei feierlicher Stimmung an die Sicherheit denken
27.11.2025
-
Weniger Unfälle, mehr Berufskrankheiten
26.11.2025
-
Sitzen zwischen Büro und Homeoffice: Ein unterschätztes Risiko
25.11.2025
-
Curved Monitore: Ergonomische Vorteile für den Arbeitsalltag?
19.11.2025