Gleitzeit in der Schichtarbeit: Ideallösung für die Praxis?
Bei Gleitzeit handelt es sich um die Zeitspanne außerhalb der Fixzeit, in der die Beschäftigten Arbeitsbeginn bzw. -ende frei wählen können. Ihr rechtlicher Status ist in Deutschland ein wenig paradox: Sie wird nicht explizit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, dennoch gelten auch für sie alle Bestimmungen des ArbZG und des allgemeinen Arbeitsrechts. Sie wird auf Unternehmensebene koordiniert, zumeist durch eine Betriebsvereinbarung, in Ausnahmefällen auch durch eine individuelle Vereinbarung.
Regelungspunkte für Gleitzeit
Wichtigste Regelungspunkte einer Gleitzeitvereinbarung sind unter anderem
- die wöchentliche Arbeitszeit,
- der Gleitzeitrahmen, innerhalb dessen die Arbeitszeit durch die Beschäftigten selbst eingeteilt wird (Beginn und Ende der Arbeit),
- die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten,
- der Umgang mit Überstunden und Mehrstunden,
- das Arbeitszeitkonto,
- die Zeiterfassung und
- die „Funktionszeiten“.
Bei Funktionszeiten wird auf eine verbindliche Anwesenheitspflicht jedes einzelnen Beschäftigten verzichtet. Stattdessen setzt das Modell auf die garantierte Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs, denkt also ausschließlich von der Erfüllung der Arbeitsaufgabe her.
Ideale Kombination
Lässt sich die Gleitzeit aber auch im Rahmen der Schichtarbeit verwirklichen? Besser als allgemein angenommen, meint ein Autorenkollektiv der Wiener Unternehmensberatung Ximes GmbH in der schweizerischen Fachzeitschrift „Sozialpolitik“. Aber nicht nur das, die Verfasser sind auch der Ansicht, dass eine Mischung aus Schichtarbeit und Gleitzeit sowohl der Work-Life-Balance der Beschäftigten als auch den Anforderungen der Unternehmen an erweiterte Betriebszeiten ideal entgegenkommt – zumindest dann, wenn die Gleitzeit in ein bestehendes Schichtarbeitsmodell integriert wird.
Gleitzeit in die Schichtarbeit
Besonders ideal wäre die Einbindung von Gleitzeit bzw. Gleitzeitelementen in die Schichtarbeit, so die Autoren. Hierfür müssten aber einige Grundvoraussetzungen gegeben sein. Das Arbeitszeitmodell bliebe dabei im Wesentlichen ein Schichtmodell. Die Gleitzeitrahmen müssten dann so vereinbart werden, dass sie dem Schichtrhythmus folgen können. Die Beschäftigten dürfen weiterhin die Beginn- und Endzeiten im Rahmen des Arbeitsprozesses bestimmen, ohne dass dadurch aber die betrieblichen Abläufe angepasst werden müssen.
Förderlich hierfür wirke ein bestimmter Anteil an Tätigkeiten, deren Ausübung nicht besonders zeitkritisch ist, sondern von den Beschäftigten im Rahmen ihrer Zeitautonomie eigenverantwortlich erledigt werden kann. Das sei vor allem wichtig, um Zeitfenster, die durch das Gleitzeitverhalten der Beschäftigten vorübergehend erhöhte Kapazitäten (Doppelbesetzungen) aufweisen, betrieblich nach wie vor wirtschaftlich gut nutzen zu können.
Schichtarbeit in die Gleitzeit
Sehr viel schwieriger sei es in der Praxis dagegen, wenn Schichtarbeit in die Gleitzeit eingebracht werden solle. Der Ansatz, bestehende und in der Regel von den Beschäftigten geschätzte Gestaltungsfreiräume der Gleitzeit einzuschränken und die gelebten Arbeitszeiten nach betrieblichen Erfordernissen in bestimmte und oft unbeliebtere Zeitlagen zu lenken, gelinge auch nur, wenn das Unternehmen in einer transparenten und offenen Kommunikation gegenüber der Belegschaft die geschäftlichen Notwendigkeiten hierfür überzeugend und ehrlich kommuniziert. Insbesondere müssten von der Betriebsleitung klar definierte Zeitfenster innerhalb des Gleitzeitrahmens benannt werden, in denen eine bestimmte Personalstärke gesichert werden muss.
Praxisbeispiel
Die Autoren nennen mehrere Praxisbeispiele, in denen die Einbindung von Gleitzeit bzw. Gleitzeitelementen in die Schichtarbeit schon seit Jahren gut funktioniert hat. Unter anderem aus einem technischen Qualitätslabor. Wie ist die Arbeit dort strukturiert? Die Betriebszeit läuft an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) von 6:00 bis 23:00 Uhr, wobei der Personalbedarf zu den verschiedenen Tageszeiten recht unterschiedlich ist. Die Beschäftigten haben eine Normalarbeitszeit von 38 Stunden pro Woche.
Ohne Reserveplanung ergab sich ein Bedarf von knapp zehn Vollzeitäquivalenten. Es standen insgesamt zwölf Beschäftigte zur Verfügung, die aufgrund ihrer Qualifikationen gleichermaßen eingesetzt werden konnten. Im Normalfall muss demzufolge ein Beschäftigter bis 23:00 Uhr verfügbar sein, bei ungeplanten Abwesenheiten reicht aber auch eine Besetzung bis 20:00 Uhr. Aufgrund dieser Bedingungen konnte somit ein Gleitzeitrahmen von 5:30 bis 23:30 Uhr geschaffen werden. Dieser beinhaltet drei Funktionszeiten, ab 6:00 Uhr, bis 20:00 Uhr und bis 23:00 Uhr.
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