Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - wie vorgehen?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung muss in jedem Unternehmen zwingend durchgeführt werden. Doch die Unsicherheiten sind nach wie vor groß: Wie geht man am besten vor? Mit den "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA lassen sich die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes rechtssicher umsetzen.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) sind die Arbeitsbedingungen zu ermitteln und aufgrund der Ergebnisse bei Bedarf Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten.

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Schlüsselfaktoren

Bei jeder Beurteilung sind folgende 5 Schlüsselfaktoren zu bewerten:

  • die Arbeitsintensität unter Berücksichtigung des Zeitdrucks,
  • die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit,
  • der persönliche Handlungsspielraum u. a. in Bezug auf Arbeitsinhalt und -pensum,
  • die sozialen Beziehungen, insbesondere zu Vorgesetzten sowie
  • die Arbeitsumgebungsbedingungen und dabei vor allem die Lärmbelastung.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Am Anfang steht die Bestandsaufnahme

Als zweiten Schritt der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), die psychische Belastung der Arbeit zu ermitteln. Dafür muss zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dabei können bereits vorhandene Mitarbeiterbefragungen wichtige Informationen liefern. Danach sind die weitere Vorgehensweise und die passenden Instrumente auszuwählen.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Einrichtung eines Steuerungsgremiums

Alle beteiligten Gruppen wie Betriebsrat, Betriebsmediziner und HR-Verantwortliche sollten frühzeitig mit in die Vorbereitung einbezogen werden. Wie in vielen anderen Bereichen, macht auch bei diesem Projekt die Planung einen wichtigen Teil aus. Eine wichtige Empfehlung ist daher die Einrichtung eines Steuerungsgremiums.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Bewertungsinstrument abstimmen

Im Steuerungsgremium sollte ein gemeinsames Verständnis dafür entwickelt werden, was genau in der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden soll. Ein Bewertungsinstrument sollte in der Lage sein, verschiedene Belastungsaspekte zu erheben, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Unternehmenskultur und den gesetzten Zielen steht. So vermeiden Sie, dass die Gefährdungsbeurteilung auf einzelne "Hotspots" beschränkt bleibt (etwa Geschäftsbereiche mit hohem Krankenstand).

Entscheiden Sie, welche der zahlreich vorhandenen Erhebungsverfahren für den Betrieb geeignet sind und in welchem Umfang die Datenerhebung sinnvoll ist.

Tabellarische Übersicht zu den Verfahren

Die GDA-Broschüre hilft hier u. a. mit einer tabellarischen Übersicht zu den Verfahren, mit denen sich psychische Belastungen bei der Arbeit ermitteln lassen: die schriftliche Mitarbeiterbefragung, Beobachtungen bzw. Beobachtungsinterviews sowie ein Analyseworkshop. Die Tabelle erleichtert die Arbeit in der Praxis sehr, da jeweils in nur einem Satz das Vorgehen bei den Verfahren beschrieben wird. Außerdem werden die Stärken des jeweiligen Verfahrens und in einer weiteren Spalte die Voraussetzungen und Grenzen in Stichpunkten genannt.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Transparenz herstellen

Um die Verbesserungspotenziale tatsächlich heben zu können, ist es wichtig, dass Sie offen mit dem Prozess umgehen und regelmäßig alle Mitarbeiter im Unternehmen über den jeweils aktuellen Stand sowie den Nutzen informieren.

Wichtig ist auch, dass sich die Kollegen darauf verlassen können regelmäßig mit leicht verständlichen Informationen versorgt zu werden.

Viele KMU führen eine psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch

Laut einer Umfrage der DEKRA in kleineren und mittleren Unternehmen führen ein Großteil der KMU eine psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch. Doch ohne diese Einschätzung können keine Maßnahmen durchgeführt werden, um gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz vorzubeugen.

Nicht nachzuvollziehen ist das Ergebnis vor allem deshalb, weil es ja gerade auch für KMU Lösungen gibt, mit denen sich die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform und wirksam durchführen lässt.

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