Status quo im Arbeitsschutz: Ergebnisse der neuen GDA-Befragung
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die im deutschen Arbeitsschutzsystem mittlerweile fest etabliert ist. Ziel dieses Bündnisses ist es, den Arbeitsschutz in den Betrieben kontinuierlich zu modernisieren und Anreize zu schaffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken.
Umfrage bei Betrieben und Beschäftigten
Um genaue Daten über den aktuellen Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschlands Unternehmen zu erhalten, hat die GDA erstmals seit 2015 wieder eine große Betriebs- und Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Zwischen September 2023 und Juni 2024 wurden dabei 3.817 Betriebe sowie 3.824 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte deutschlandweit telefonisch befragt. Das gesamte Projekt wurde durch das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im Auftrag der GDA durchgeführt.
Deutliche Fortschritte bei Gefährdungsbeurteilungen
Die wichtigste Botschaft der Umfrageergebnisse: Der systematische Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat in den vergangenen zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Besonders stachen dabei folgende Entwicklungen seit 2015 hervor:
- Mehr Betriebe setzen auf eine Gefährdungsbeurteilung: Anstieg von 52 Prozent (2015) auf 68 Prozent (2023/24), bei Kleinstbetrieben (bis 9 Mitarbeitende) sogar von 42 Prozent auf 61 Prozent.
- Mitarbeitende werden stärker einbezogen: 79 Prozent der Mitarbeitenden wurden in die Gefährdungsbeurteilung eingebunden, im Vergleich zu 68 Prozent im Jahr 2015.
- Mehr Schulungen für Führungskräfte: Anstieg von 39 Prozent (2015) auf aktuell 64 Prozent.
Arbeitsschutzregelwerke sind verständlich und praxisnah
77 Prozent der Unternehmen fanden die Vorschriften der Arbeitsschutzregelwerke verständlich, 75 Prozent halten sie für gut umsetzbar. 85 Prozent sagten, dass Sicherheitsmängel nach Meldung umgehend beseitigt werden, 59 Prozent, dass ihr Betrieb ausreichend tue, um langfristige gesundheitliche Belastungen zu minimieren. Ein „hoher Anteil“ der befragten Beschäftigten könne Beschwerden, Wünsche und Verbesserungsvorschläge zum Arbeitsschutz im Betrieb einbringen. Gefährdungen durch psychische Belastung würden in der Gefährdungsbeurteilung in ähnlichem Umfang wie andere Gefährdungen berücksichtigt, nämlich in 65 Prozent der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung.
Verbesserungsbedarf
Die Umfrage zeigte weiterhin erhebliche Schwachstellen auf. So gab nur die Hälfte der Befragten an, dass Arbeitsschutzthemen mindestens einmal jährlich in Besprechungen thematisiert werden. Ein Viertel berichtete, dass Verstöße gegen Vorschriften im Betrieb ohne Konsequenzen bleiben. Besonders besorgniserregend ist, dass rund ein Drittel der Betriebe nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Als Gründe wurden angegeben, dass Gefährdungen angeblich mündlich besprochen würden, keine relevanten Risiken bestünden oder die Beschäftigten diese selbstständig erkennen könnten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Befragung.
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