Energieeffizienz bei öffentlicher Beschaffung

Mit dem neuen EU-Vergaberecht sollen auch klima- und umweltpolitische Ziele stärker berücksichtigt werden. Dies ist durch Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz und der Lebenszykluskosten möglich.

Nicht allein die Anschaffungskosten sind maßgeblich, wenn es darum geht, Kosten einzusparen. Sollen durch Energieeinsparung Kosten reduziert werden, sind auch die Lebenszykluskosten eines Produktes zu berücksichtigen.

So kann sich ein in der Anschaffung teures Gerät mit guter Energiebilanz im Vergleich mit einem Produkt durchaus rechnen, das in der Herstellung einen hohen Energieverbrauch hat, nur von kurzer Lebensdauer ist und danach nicht wiederverwertet oder recycelt werden kann.

Öffentliche Hand hat Einfluss auf energieeffiziente Produkt- und Marktentwicklung

Ob Kommune, Bund oder Land: Die öffentliche Hand kauft jährlich für 300 Mrd. EUR ein. Somit hat sie einen großen Einfluss auf die Produkt- und Markttwicklung, vor allem in den Bereichen

Rechtlicher Rahmen für energieeffiziente öffentliche Beschaffung

Der Ratgeber Energieeffiziente öffentliche Beschaffung des Umweltbundesamtes informiert öffentliche Auftraggeber u. a. über den rechtlichen Rahmen für die Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen. Sie beschreibt auch, wie eine Vergabe praktisch durchzuführen ist. Gleich zu Anfang nennt die Broschüre 2 eindrückliche Beispiele:

Beispiel energieeffiziente Straßenbeleuchtung

Die Stadt Perleberg spart heute 56 % Energie bei der Straßenbeleuchtung ein. Das entspricht 39.000 EUR pro Jahr. Dafür wurden die alten Lampen durch Natrium-Dampfdrucklampen ersetzt. Außerdem leuchtet zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens durch Nachtschaltung nur noch jede zweite Straßenlaterne.

Beispiel Energieeinsparung durch TFT-Monitore

Zwischen 2007/2008 wurden in der Berliner Verwaltung TFT-Monitore statt der alten Röhrenbildschirme angeschafft. Dadurch lassen sich pro Jahr schätzungsweise rund 265.000 EUR an Stromkosten sparen.